Berichtsvorlage - 0276/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die  in der Anlage dargestellten Übertragungen von Auszahlungsermächtigungen und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar, sofern die in der Planung des abgelaufenen Haushaltsjahres vorgesehenen Aufwendungen und Auszahlungen nicht vollständig in Anspruch genommen worden sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, im Haushaltsjahr 2013 nicht in Anspruch genommene Auszahlungsermächtigungen für Investitionen zur Verstärkung der Haushaltsansätze 2014 zu übertragen. Gem. § 22 Abs. 4 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

 

 

 

Begründung

 

Nach § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Übertragungen. Die Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen erhöhen nach § 22 Abs. 2 GemHVO die entsprechenden Positionen im Haushalt des folgenden Jahres.

 

Die Haushaltssatzung 2012/2013 wurde am 08.04.2013  öffentlich bekanntgemacht, nachdem die Bezirksregierung Arnsberg am 25.03.2013 den Haushalts- sanierungsplan 2013 genehmigt hat.

 

Daher ist erstmalig seit mehreren Jahren wieder die haushaltsrechtliche Möglichkeit vorhanden, nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen für die Durchführung von Maßnahmen in das Folgejahr zu übertragen. Die Genehmigung beinhaltet die Auflage, von Ermächtigungsübertragungen nur zurückhaltend Gebrauch zu machen und den Umfang der Kommunalaufsicht mit dem Umsetzungsbericht zum 15.04.2014 mitzuteilen. Für den Ergebnisplan ist keine Ermächtigungsübertragung vorgesehen. Für den Finanzplan werden zur Durchführung und Fortsetzung investiver Maßnahmen Ermächtigungsübertragungen in notwendigem Umfang in das Folgejahr 2014 übertragen.

 

In der Anlage sind die Einzelmaßnahmen dargestellt, bei denen die noch verfügbaren Auszahlungsermächtigungen weiterhin zur Verfügung stehen müssen. Auszahlungsermächtigungen aus Pauschalansätzen, die jährlich wiederkehrend eingeplant sind, werden nicht weiter bereitgestellt. Die Zusammenstellung enthält nicht alle rechtlich möglichen, sondern nur die absolut zwingend erforderlichen Übertragungen. Jede Einzelmaßnahme ist in der Anlage hinreichend begründet. Bei Übertragung von Fortführungsmaßnahmen wird auf eine ausführliche Begründung verzichtet.

 

In der Summe handelt es sich um insgesamt 16.432.123,- Euro bisher nicht verfügter Auszahlungsermächtigungen, die in das Haushaltsjahr 2014 übernommen werden.

 

Zur Finanzierung dieser Auszahlungsermächtigungen stehen zu erwartende Zuwendungen in 2014  in Höhe von 8.149.995 Euro  zur Verfügung. Es verbleibt eine für die Bildung der Ermächtigungsübertragungen erforderliche Kreditaufnahme in Höhe von 8.282.128 Euro.

 

Da in 2013 die Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 9.800.000 Euro nicht verbraucht worden sind, können diese Kreditermächtigungen in Höhe von 8.262.128 Euro zur Deckung der Auszahlungsermächtigungen eingesetzt werden. Daher werden Kreditermächtigungen in Höhe von 8.262.128 Euro nach 2014 übertragen.

 

Die Ermächtigungsübertragungen bei den investiven Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2014 ff., da die jährlichen Abschreibungsraten und die Kosten der Kreditfinanzierung in der bisherigen Planung bereits berücksichtigt wurden.

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.04.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen