Beschlussvorlage - 0246/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/01  (535) –Ortskern Boele/Hilgenland-.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 8.10.2002 die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- beschlossen. Der Beschluss wurde am 2.11.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Die Vorkaufsrechtsatzung endet, wenn o.g. Bebauungsplan rechtsverbindlich ist.

 

Das Plangebiet wurde während der Bearbeitungszeit des Bebauungsplanes  in drei Bereiche geteilt.

  • Der Bebauungsplan Nr. 8/01 –Ortskern Boele/Hilgenland- Teil 1 ist seit dem 7.12.2008 rechtsverbindlich.
  • Die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/01  (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- Teil 2 wird der Rat der Stadt am 27.3.2014 beschließen. Gleichzeitig soll die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 2/14 (656) Wohnbebauung Hilgenland/Turmstraße beschlossen werden.
  • Der Teilbereich 3 deckt im wesentlichen die Flächen südöstlich der Schwerter Straße ab, die z. Z. keiner Neuordnung bedürfen.

 

Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Vorkaufsrechtsatzung besteht  somit z. Z. nicht mehr  und erübrigt sich.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Tech. Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.05.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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13.05.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen