Beschlussvorlage - 0242/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB „Delstern“.

Der Beschluss wird sofort umgesetzt.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 9.7.1992 die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB „Delstern“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 24.8.1992 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Die Zielsetzungen

  • Aktivierung des Volmeufers mit einem Fuß- und Radweg einschließlich Freiraumzonen,
  • Steigerung der Aufenthaltsqualität des Straßenraumes der Delsterner Straße und
  • Neuordnung von gewerblichen Flächen

werden nicht weiter verfolgt.

 

Bedingt durch die finanzielle Situation der Stadt werden z. Z. keine Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen gesehen.

 

Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Vorkaufsrechtsatzung besteht z. Z. nicht mehr und erübrigt sich somit.  

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Tech. Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.04.2014 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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13.05.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen