Beschlussvorlage - 0194/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten im Stadtgebiet der Stadt Hagen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0194/2014 vom 25.02.2014) ist.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Auf Grund gesetzlicher Änderungen müssen die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Öffnungszeiten an Sonntagen im Advent angepasst werden.

 

 

Begründung

Nach § 6 Absatz 4 Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2013, ist die Ordnungsbehörde ermächtigt, verkaufsoffene Sonntage freizugeben.

 

Für die Freigabe an Adventssonntagen gibt es eine zusätzliche Voraussetzung, die zu beachten ist. Sofern die Freigabe für bestimmte Bezirke oder Ortsteile  erfolgt, ist für jede Gemeinde höchstens eine Freigabe von zwei unterschiedlichen Sonntagen möglich.

 

In Hagen erfolgt die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage nach Bezirken bzw. Ortsteilen, so dass in diesem Fall maximal zwei Adventssonntage freigegeben werden dürfen. Dies bedeutet, dass in drei Stadtteilen ein verkaufsoffener Adventssonntag durchgeführt werden soll. Somit müssen sich die entsprechenden Werbegemeinschaften einigen, an welchen Sonntagen die Verkaufsstellen geöffnet werden sollen. Es müssen immer mindestens zwei Stadtteile einen gemeinsamen Termin festlegen, da ansonsten keine Genehmigung erteilt werden kann.

 

Da bisher für jeden Stadtteil ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden konnte, ist es erforderlich, die neuen Regelungen in die Ordnungsbehördliche Verordnung einfließen zu lassen und die bisherigen Ordnungsbehördlichen Verordnungen aufzuheben.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.                                                                gez.

 

Jörg Dehm                                                     Thomas Huyeng

 

Oberbürgermeister                                          Beigeordneter

 

 

 

 

Verfügung / Unterschriften

 

Veröffentlichung

 

Ja

 

Nein, gesperrt bis einschließlich

 

 

 

Oberbürgermeister

 

 

Gesehen:

 

 

Stadtkämmerer

 

Stadtsyndikus

 

Beigeordnete/r

 

Die Betriebsleitung

Amt/Eigenbetrieb:

 

 

 

Gegenzeichen:

32        Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandwesen

30        Rechtsamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an:

Amt/Eigenbetrieb:

 

Anzahl:

 

32

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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20.03.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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30.04.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen