Beschlussvorlage - 0396/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 99 – Böhfeld – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

 

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Böhfeldstraße im Norden, der Dortmunder Straße im Osten, der Autobahn BAB A1 im Süden und der Trasse der Hochspannungsleitung Herdecke 1 / 2 und 3 / 4 im Westen.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs- und Erschließungskonzepte im 4. Quartal 2014 erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe auf dem Böhfeld zu schaffen.

 

 

Begründung

 

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Fläche für die Landwirtschaft dar. In Randbereichen befinden sich Hochspannungsfreileitungen und Gasfernleitungen.

 

Bereits im Oktober 2009 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, die Flächehfeld in den Vorentwurf des neu zu erstellenden Flächennutzungsplanes aufzunehmen (siehe Beschluss des Rates am 08.10.2009). Trotz des zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannten Konfliktes mit der landwirtschaftlichen Nutzung hat der Rat aufgrund des bestehenden Bedarfes an zusätzlichen Gewerbeflächen beschlossen, das Böhfeld in Richtung Gewerbe zu entwickeln.

 

Am 20.02.2014 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen, um diese Nutzungsabsichten planungsrechtlich abzusichern (siehe Vorlage 0071/2014). Da das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufgrund fehlender Personalkapazitäten zurzeit ruht, ist eine Teiländerung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans erforderlich.

 

Im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) ist dieser Bereich im Wesentlichen als Freiraum – Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche - mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung im westlichen Bereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzungen – Ferien-einrichtungen und Freizeitanlagen – dargestellt.

 

Eine Änderung des Regionalplanes in Richtung Gewerbe- und Industriebereich (GIB) ist erforderlich. Ein entsprechender Antrag wird gestellt.

 

Der Landschaftsplan setzt für diesen Bereich das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.4 „Auf dem Böhfelde" fest. Ergänzend sind "Entwicklungs–, Pflege– und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG festgesetzt: lfd. Nr. 4.2.6 "Anpflanzung einer unterbrochenen Gehölzreihe und von 5 Einzelbäumen in den Lücken der Gehölzreihe auf insgesamt ca. 700 m Länge südlich der Böhfeldstraße" und  Nr. 4.2.8 "Anlage eines Feldgehölzes auf einer Fläche von ca. 0,4 ha südlich der Böhfeldstraße."

 

In unmittelbarer Nähe, nordöstlich des Plangebietes und der Böhfeldstraße befindet sich das Naturschutzgebiet "Uhlenbruch".

 

Im Altlastenkataster der Stadt Hagen ist die Fläche des Plangebietes in geringen Teilen als klärschlammbelastet gekennzeichnet (nur in Randbereichen). Die Behandlung dieser Bereiche ist im weiteren Verfahren zu klären.

Zwei Drittel des Plangebietes sind lt. Auskunft des Umweltamtes als Bodenschutzvorranggebiet eingestuft.

 

Nördlich des Plangebietes sind Tagesöffnungen sowie Bereiche des oberflächennahen Bergbaus dokumentiert. Eine Untersuchung auf weitergehenden Altbergbau im Plangebiet ist daher anzuraten.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um den Ratsbeschluss umzusetzen und hier eine gewerbliche Nutzung der Fläche zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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07.05.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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07.05.2014 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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08.05.2014 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss beschließt, die Abstimmung auf den Rat der Stadt Hagen zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

 

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Einstimmig beschlossen

 

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13.05.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen