Beschlussvorlage - 0473/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss  beschließt zum  01.08.2014

  1. die Anhebung der Stundenvergütung für Kindertagespflegepersonen auf 5,50 € für die U3-Betreuung und auf 4,50 € für die Ü3- Betreuung und
  2. die Zahlung der 1,5-fachen Stundenvergütung für die Betreuung von  behinderten Kindern oder von einer wesentlichen Behinderung bedrohten Kindern.
Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Durch die Aktivitäten im Rahmen des „Aktionsprogramms Kindertagespflege“, bei dem Hagen als Modellkommune teilgenommen hat, wurden bereits Ende 2012 „Stolpersteine“ beim Ausbau von U3 Betreuungsplätzen erkannt und dem Jugendhilfeausschuss (Vorlage 1121/2012) mitgeteilt. Durch ein weiteres EU-Förderprojekt der Bundesregierung im Rahmen des o.g. Aktionsprogramms sollte durch die Festanstellung von Tagespflegepersonen versucht werden, Großtagespflegstellen zu etablieren und damit einige der erkannten „Stolpersteine“ zu beseitigen. Nach einer trägerübergreifenden Konzepterarbeitung beabsichtigte der Caritasverband eine Großtagespflegestelle in Haspe zu errichten. Aufgrund des Finanzierungsvorbehaltes ließ sich dieses Vorhaben letztendlich nicht verwirklichen. Ebenso konnten weitere Modelle (Einzelanstellungen) zur Festanstellung von Tagespflegepersonen aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden.

Alle in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen den Bekanntheitsgrad der Tagespflege zu erhöhen (Broschüren, Plakataktionen, eine eigenen Website oder Funkkampagnen im örtlichen Radiosender), haben nicht dazu geführt, Familien von der Qualität dieser Betreuungsmöglichkeit zu überzeugen.  Vielmehr entwickelt sich die Situation seit einiger Zeit dahingehend, dass sich durch die bereits in der o.g. Vorlage beschriebenen „Stolpersteine“ immer mehr Tagesmütter von der Tagespflege weg orientieren.

 

„Die Situation der Kindertagespflegepersonen als freiberuflich Tätige ist gekennzeichnet durch die Unkalkulierbarkeit des Einkommens. Ausfallzeiten können nicht durch kurzfristige Neuaufnahmen kompensiert werden. Das Pflegegeld ist durch die Kommune grundsätzlich festgesetzt und freie Verhandlungen über einen zusätzlichen Pflegegeldbeitrag der Eltern sind nicht vorgesehen.[1]

Um neue Kindertagespflegepersonen zu gewinnen und bewährte Kindertagespflegepersonen zu halten, bedarf es jedoch Sicherheiten im Hinblick auf ein kalkulierbares Einkommen. Hier sind zu nennen:

Durchzahlung bei Fehlzeiten des Kindes durch Krankheit oder Urlaub, eine bezahlte Eingewöhnungsphase sowie Zuschläge für ungünstige Betreuungszeiten am Wochenende, in der Nacht oder bei beruflichen Schichtdiensten der Eltern. Die Urlaubszeiten der Tagesmutter sollten pauschal vergütet werden, da sie nicht wie andere Selbständige ihre Ausfallzeiten durch ein höheres Entgelt selbst kalkulieren kann.“ (Vorlage 1121/2012-Seite 5)

 

Traditionell hat die Kindertagespflege in Hagen nie den gleichen Stellenwert besessen wie die institutionelle Betreuung in Kindertageseinrichtungen. In der Mehrzahl wird sie nicht als gleichwertiges Angebot gesehen, sondern von Eltern vielmehr aufgrund ihrer Flexibilität in erster Linie als ergänzendes Angebot (Randzeitenbetreuung) zu Kita oder OGS zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschätzt. Ursache ist sicherlich das regelmäßig bedarfsgerechte Angebot von Kinderbetreuungsplätzen in den Hagener Kindertageseinrichtungen. Dieser Zusammenhang lässt sich auch im interkommunalen Vergleich bestätigen. Selbst das vergleichbar hohe Qualitätsniveau der Kindertagespflege in Hagen kann daran nichts ändern.

 

Die von der Bundesregierung durch die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes festgeschriebene Gleichrangigkeit der Betreuungssysteme als Angebote der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, spiegelt sich jedoch nicht in der Finanzierung wieder. Je nach Träger einer Kindertageseinrichtung übernimmt die Landesregierung zwischen 30% und 38,5% der jeweiligen Kindpauschale. Für eine Betreuung in der Kindertagespflege erhält die Kommune, die für die Zahlung des Tagesmütterentgeltes zuständig ist, einen Zuschuss in Höhe von 747,- € jährlich pro Kind. Hierbei spielen das Alter des Kindes und der Betreuungsumfang keine Rolle, vorausgesetzt die Betreuung umfasst regelmäßig mehr als 15 Stunden wöchentlich und dauert mindestens drei Monate. Diese Bedingungen führen dazu, dass die klassische Randzeitenbetreuung, wie sie in Hagen bevorzugt wird, keine Bezuschussung seitens des Landes erfährt. 

 

Die aktuelle Versorgungsituation im Bereich der Kindertagesbetreuung in Hagen ist generell dergestalt, dass den Eltern ein bedarfsgerechtes institutionelles Betreuungsangebot zur Verfügung steht und dadurch nur eine begrenzte Nachfrage nach landesbezuschusster Betreuung in Kindertagespflege besteht. Vordergründig ist dies eine Situation, die eine Notwendigkeit zur Veränderung der Rahmenbedingungen in der Tagespflege entbehrlich macht. Vor dem Hintergrund des seit dem 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres und der damit verbundenen Klagemöglichkeit von Eltern, ist die aktuelle Entwicklung im Bereich der Tagespflege allerdings kritisch zu sehen.

 

Lösungsoptionen:

Zur Absicherung der freiberuflichen Tätigkeit von Tagespflegepersonen werden nachfolgende Veränderungen bei den Rahmenbedingungen gewünscht:

 

  • Abkehr von der Spitzabrechnung der Betreuungsstunden.

Stattdessen eine pauschale Entlohnung der Tagespflegepersonen entsprechend der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit (analog zum Elternbeitrag). Mit der Pauschalzahlung würden auch Fehlzeiten des Kindes durch Krankheit oder Urlaub, sowie Urlaubszeiten der Tagespflegepersonen abgedeckt. Durch die Umstellung auf Pauschalen würden Mehraufwendungen i.H.v. rd. 345.000 € jährlich entstehen.

  • Zahlung von Zuschlägen für ungünstige Betreuungszeiten Mehraufwand insgesamt rd. 96.000 € jährlich).

          30%-ige Erhöhung der Förderleistung Samstags-, Sonntags- und Feiertagsbetreuung (Mehraufwand rd. 21.000 € jährlich)

          30%-ige Erhöhung der Förderleistung für Betreuungszeiten zwischen 6-8 Uhr und 18-22 Uhr (Mehraufwand rd. 45.000 € jährlich)

          Doppelter Stundensatz für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (Mehraufwand rd. 30.000 € jährlich)

 

Der Mehraufwand der Stadt Hagen für diese wünschenswerten Veränderungen summiert sich auf insgesamt rd. 441.000 € jährlich.

 

Alternativ wird eine grundsätzliche Erhöhung des Stundensatzes vorgeschlagen. In Anlehnung an eine Empfehlung zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege aus Baden-Württemberg wird folgende neue  Stundenvergütung vorgeschlagen:

 

 

U3-Betreuung

Ü3-Betreuung

Sachkosten

1,74 €

1,74 €

Förderleistung

3,76 €

2,76 €

Gesamtbetrag

5,50 €

4,50 €

 

Bisher wird unabhängig vom Alter der Kinder eine Stundenvergütung von 4 € gewährt. Mit der höheren Stundenvergütung für die Betreuung von unter Dreijährigen soll der besondere Betreuungsaufwand honoriert werden. Ebenso wird dem politischen Willen Rechnung getragen, das U3-Betreuungsangebot weiterhin auszuweiten. Der Mehraufwand für eine solche Anhebung der Stundenvergütungen wird mit jährlich rd.   255.000 € beziffert.

Darüber hinaus  ist  insbesondere die Vergütung bei der inklusiven Betreuung im Bereich der Kindertagespflege zu überdenken. Diesbezüglich ist in der KiBiz-Revision vorgesehen für Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind (nach Feststellung), die 1,5 fache Pauschale zu gewähren. Hierbei ist eine zusätzliche Qualifikation zu erbringen. Die Entscheidung zur Verwendung der höheren Pauschale liegt beim Jugendamt und könnte eins zu eins an die Tagesbetreuungspersonen weitergegeben werden. Ausgehend von einer grundsätzlich erhöhten Stundenvergütung könnten die Vergütung für die Betreuung von behinderten Kindern somit  8,25 € (U3) bzw. 6,75 € (Ü3) pro Stunde betragen. Hiermit wäre ein jährlicher Mehraufwand für die Stadt Hagen von rd. 30.000 € verbunden.

Insgesamt summiert sich der Mehraufwand für die vorgeschlagene Alternative somit auf 285.000 € jährlich.

 

Gegenfinanzierung:

Die Mehraufwendungen i.H.v. rd. 285.000 € können im Rahmen der  für den Doppelhaushalt 2014/2015 beplanten Ansätze realisiert werden. Für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 sind jeweils Aufwendungen i.H.v. 1.247.000 € beplant. Ausgehend von dem Rechnungsergebnis des Jahres 2013 i.H.v. 948.170 €  ergäbe sich durch den geplanten Mehraufwand ein jährliches Ergebnis i.H.v. rd. 1.233.000 €.

 


[1] Gemäß § 23 Abs. 1 KiBiz- Revision sind weitere Kostenbeiträge der Eltern an die Tagespflegepersonen zukünftig ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.10

Bezeichnung:

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Produkt:

1.36.10.01

Bezeichnung:

Kindertagespflege

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

533190

118.750 €

285.000

285.000

285.000

Eigenanteil

 

118.750

285.000

285.000

285.000

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.05.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen