Beschlussvorlage - 0524/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters bzw. einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Kornelia Suelberg
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
Frau/Herrn___________________________________________________
als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 16.06.2014 zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 in der vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 zu billigen,
- der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, zu wählen,
- dem Änderungsvertrag zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH und der Hagener Service GmbH zuzustimmen,
- dem Änderungsvertrag zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
zwischen der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH und der Seegesellschaft mit beschränkter Haftung Hengstey (heutige Firmierung HAGENBAD GmbH) zuzustimmen,
- die HVG zu ermächtigen, den Anpassungen des jeweiligen Vertrages als Alleingesellschafterin der Hagener Service GmbH und der HAGENBAD GmbH zuzustimmen.
Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 in der vorgelegten Form mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis zu nehmen,
- dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, zu wählen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 16.06.2014.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, hält am 16.06.2014 um 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Hagener Straßenbahn AG, Raum Berlin, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab.
Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333 % unmittelbar und mit 91,667 % mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre ordentliche Hauptversammlung ab.
Für diese Versammlungen ist ein/e stimmberechtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung der Aufsichtsräte entscheidet.
Zu den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH werden durch den Rat der Stadt Hagen keine Vertreter/innen entsandt, da die HVG Alleingesellschafterin ist.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zuzustimmen.
Die Tagesordnungspunkte 6.-8. der HVG wurden bereits im HFA am 10.04.2014 mit der Drucksachen-Nr. 0366/2014 beschlossen. Den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HVG als schriftlichen Gesellschafterbeschluss zu fassen ist nicht möglich, daher sind diese Beschlüsse auf die Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG gesetzt worden.
Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG werden von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis genommen. Beschlüsse zu diesem Punkt der Tagesordnung sind durch die Hauptversammlung nicht zu fassen. Da der Jahresverlust vor Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 3 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungs-vertrages vom 27. Juni 1997 von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH abgedeckt worden ist und das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2013 demnach ausgeglichen ist, ist ein Beschluss zur Ergebnisverwendung nicht zu fassen.
Die Details zu den Jahresabschlüssen 2013 bzw. Konzernjahresabschluss 2013 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0517/2014 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und
Verkehrs-GmbH sowie für die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 15.07.2013 wurde Frau Corinna Niemann als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
