Beschlussvorlage - 0445/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/09 Wohnbebauung Königstraße / Berghofstraße Verfahren nach § 13a BauGB hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.05.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.05.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 25.06.2009 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/09 (610) Wohnbebauung Königstraße / Berghofstraße – Verfahren nach § 13a BauGB.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der Berghofstraße im Süden und der Königstraße im Westen. Die Grenze im Nordosten bildet das Flurstück 26, Flur 49, Gemarkung Hagen.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Ratsbeschlusses ist das Verfahren abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Weil eine Wohnbebauung nicht mehr geplant ist, soll das Verfahren eingestellt werden.
Begründung
Am 25.06.2009 hatte der Rat die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/09 (610) Wohnbebauung Königstraße / Berghofstraße auf der Grundlage der Öffentlichen Beschlussvorlage Nr. 0496/2009 beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses erfolgte am 11.07.2009 in der örtlichen Presse. Daran schloss sich in der Zeit vom 13.07. bis zum 07.08.2009 die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Auswirkungen der Planung an.
Anlass für dieses Verfahren war die Absicht der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (ha.ge.we.), auf Ihrem Grundstück rückseitig der Wohnbebauung Königstraße / Berghofstraße zwei mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser zu errichten. Die Planungen wurden seitens der ha.ge.we. jedoch eingestellt, so dass sich eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erübrigte.
Weil stattdessen auf dem Grundstück eine Kindertageseinrichtung gebaut werden soll und somit ein anderes städtebauliches Ziel besteht, ist das Bebauungsplanverfahren Nr. 5/09 (610) Wohnbebauung Königstraße / Berghofstraße einzustellen.
Hinweis:
Die Vorlage (Drucksachennummer: 0397/2014) zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/14 (659) Kindertageseinrichtung Königstraße wird in der gleichen Sitzungsrunde wie die Einstellungsvorlage beraten.
Anlage der Vorlage:
Lageplan mit Gebietsgrenze des einzustellenden Bebauungsplanverfahrens
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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366,5 kB
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