Beschlussvorlage - 0430/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bauvoranfrage: Neubau von neun Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Lennestraße 46 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

 

Für das Grundstück Lennestraße 46 im Ortsteil Halden wurde eine Bauvoranfrage (AZ.: 4/63/A/0095/13) mit folgendem Inhalt gestellt:

 

Auf einem Teilstück des bisher als Gärtnerei genutzten Grundstücks sollen neun Einfamilienhäuser errichtet werden. Dazu soll neben dem Haus Lennestraße 44, welches erhalten bleibt, eine ca. 100 m lange Erschließungsstraße als Wohnweg (Mischverkehrsfläche) erstellt werden, die den hinteren Grundstücksbereich der Gärtnerei erschließt. Eine Teilfläche an der Lennestraße wird für eine spätere Bebauung (evtl. ein Mehrfamilienhaus) ausgespart und ist nicht Gegenstand der Voranfrage (s. Anlage).

 

Nördlich und östlich angrenzend liegt eine Kleingartenanlage. Südlich der Gärtnerei befinden sich drei Mehrfamilienhäuser (Lennestraße 42 a bis c).

 

Es ist beabsichtigt, die neun Einfamilienhäuser freistehend auf im Durchschnitt ca. 450 m² großen Grundstücken zu errichten, in Anlehnung an die Mehrfamilienhäuser in 2-geschossiger offener Bauweise mit Satteldach (insgesamt ca. 4.000 m²).

 

Der rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) Südfeld – Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden - Bereich Süd – trifft für das Gärtnereigrundstück folgende Festsetzungen:

 

Allgemeines Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 mit erweiteter Zulässigkeit für eine Gärtnerei (laut textliche Festsetzung Nr. 2).

 

Grundflächenzahl (GRZ) 0,4

Geschossflächenzahl (GFZ) 0,4

Geschossigkeit I (1 Vollgeschoss)

 

Die Verwaltung beabsichtigt die 2-geschosssigkeit und die Überschreitung der GFZ bis zu einem Wert von 0,7 im Zuge einer Befreiung zuzulassen. Diese Befreiungen von den Festsetzungen erfolgen jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Grundflächenzahl (GRZ) auf das Maß von 0,3 reduziert wird. Dadurch werden die Werte aus dem benachbarten Baugebiet (ebenfalls WA) übertragen, denn südlich der Gärtnerei (Mehrfamilienhäuser Lennestr. 42 a - c, s. oben) gelten folgende Maße der baulichen Nutzung:

 

Grundflächenzahl (GRZ) 0,3

Geschossflächenzahl (GFZ) 0,7

Geschossigkeit II (2 Vollgeschosse)

 

Gemäß dem eingereichten Entwurf mit dazugehöriger GRZ/GFZ Berechnung werden die Nutzungsziffern GRZ 0,3 und GFZ 0,7 bei 2-geschossiger Bauweise eingehalten.

 

Da die Fläche der Erschließungsstraße als Baufläche festgesetzt ist, kann der Wohnweg nicht als öffentliche Straße errichtet werden, sondern nur als Privatstraße. Eine Befreiung ist hier nicht vorgesehen, da ein Verbleib in privater Hand im öffentlichen Interesse liegt.

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Ausnahme des Plangebietes / Gärtnerei) gilt die Festsetzung Nr. 5. Diese setzt aufgrund des Verkehrslärms Fenster der Schallschutzklasse 2 für Aufenthaltsräume fest. Inwiefern diese Festsetzung auf das Plangebiet in der heutigen Situation übertragbar ist, kann nur von einem Gutachter beurteilt werden.

 

Die textliche Festsetzung Nr. 7 für das benachbarte Wohngebiet sollte auch im Plangebiet berücksichtigt werden. Diese besagt, dass im nur Satteldächer zulässig sind. Eine Ausweitung dieser Festsetzung auf das Plangebiet ist erwünscht.

 

Im Genehmigungsverfahren wird der Eigentümerin des benachbarten Grundstückes Lennestraße 42 a bis c (Mehrfamilienhäuser) Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich der o. g. Befreiung gegeben.

 

 

Anlagen

 

  • Bebauungskonzept Lennestraße 46 (Meier + Partner 03.03.2014)

 

  • Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 19/79 (364) Südfeld – Entwicklungsbereich Unteres Lennetal / Halden - Bereich Süd –

 

 

 

 

gez. Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.04.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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13.05.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen