Beschlussvorlage - 0404/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – West, im Ortsteil Westerbauer, im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe und ist durch eine Signatur im Plan eindeutig definiert. Es umfasst in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9, die Flurstücke 57, 523 und 689, sowie ein Teilbereich des Flurstückes 671.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungs-bereich eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung für Ende 2014 vorbereitet werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

Begründung

 

Vorlauf

 

Anlass der seit dem 08.07.2006 rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe, war es, Baurecht für einen Lebensmitteldiscounter und einen weiteren Handelsbetrieb zu schaffen. Auf dem Grundstück befinden sich ein Discounter (Aldi-Markt) und ein Autofachmarkt.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 11.7.2013 einen Beschluss zur Nachnutzung des Brandt-Geländes gefasst. Dabei wurde dem vom Investor vorgelegten Nutzungskonzept (u. a. Einzelhandel mit 4550 m² VK) zugestimmt, unter der Voraussetzung eines öffentlich-rechtlichen Nachweises der Unschädlichkeit zukünftiger Nachnutzungen auf den Altstandorten des derzeitigen Kaufparks und des Aldis an der Enneper Straße. In diesem Zusammenhang ist geplant, den Standort des Discounters dorthin zu verlagern. Dies ist nur unter der Voraussetzung zu realisieren, dass neben den entsprechenden vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt Hagen und dem Investor auch das Planungsrecht in der Form modifiziert wird, als dass zukünftig an dem Altstandort kein Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevantem Sortiment mehr zulässig ist. Die Umsetzung des oben genannten Beschlusses ist der Grund für das jetzt aktuelle vereinfachte Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung.

 

Zu a)

Die Änderung erstreckt sich ausschließlich auf die Festsetzungen der Einschränkung einzelner Nutzungsarten. Alle anderen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe bleiben bestehen.

 

Grundsatzthema: Entwicklung Einzelhandel

Die städtebauliche Entwicklung ausgewogener Versorgungsstrukturen des Einzelhandels bedarf einer planerischen Steuerung. Daher hat der Rat der Stadt Hagen im Mai 2009 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Ziel des Konzeptes ist die langfristige Stärkung bestehender zentraler Angebotsstrukturen und die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung im Stadtgebiet. Dazu gehört auch die räumliche Konzentration des großflächigen Einzelhandels mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten auf dafür festgesetzten Sonderstandorten und die Sicherung einer zukunftsfähigen Arbeitsteilung zwischen Hauptzentrum (Innenstadt), Stadtbezirkszentren und Nahversorgungszentren. Insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur städtebaulichen Aufwertung des Hasper Zentrums sind überdimensionierte Ansiedlungen in untergeordneten Versorgungsbereichen im Stadtgebiet von Haspe kritisch zu bewerten. Das mit Datum vom 14.05.2009  beschlossene Konzept schlägt für das Stadtbezirkszentrum Haspe als Entwicklungsziel und Handlungsempfehlung den konsequenten Ausschluss außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche auch kleinteiliger zentrenrelevanter/nahversorgungsrelevanter Einzelhandelsansiedlungen vor.

 

Mit der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung soll die Festsetzung zu Ziffer 2 dem Vorschlag entsprechend modifiziert werden.

 

 

Grundsatzthema: Entwicklung Vergnügungsstätten

 

In der zu dem am 12.06.1999 rechtsverbindlich gewordenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Teil II „Sanierung Haspe“ Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe, in deren Geltungsbereich der jetzt aktuelle Änderungsbereich liegt, gehörenden Ergänzungsbegründung heißt es:

 

Des weiteren werden in dem o.g. Bebauungsplangebiet zum Schutz der öffentlichen Einrichtungen (Schulen) beiderseits der Enneper Straße und zum Erhalt sowie zur Aufwertung eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Sanierungsgebietes Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Sex-Kinos, Bordelle und Peep-Shows  ausgeschlossen.

 

In diesem Zusammenhang wird auf das am 26.09.1991 beschlossene Gesamtstädtische Konzept für die planungsrechtliche Einschränkung der Zulässigkeit von Spielhallen und sonstigen unter Umständen störenden Vergnügungstätten verwiesen.

 

Die seinerzeit formulierten Ausschlussgründe haben auch in dem am 28.06.2012 beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Hagen weiterhin Bestand.

 

Ausschlussgründe:

· Schutz, Sicherung und Vorrang als Zentraler Versorgungsbereich

· Schutz der vorhandenen Wohnfunktion

· Schutz vor Trading-down Effekten

· Schutz der wertvollen Bausubstanz sowie der Aufenthaltsqualität

· Schutz von wichtigen (öffentlichen) Einrichtungen

· Schutz von wichtigen Wegeverbindungen

 

Die zunehmende Bestrebung zur Einrichtung von Spielhallen, Wettbüros mit Spielhallencharakter und Wettannahmestellen wird als eine für den Städtebau relevante negative Entwicklung angesehen. Mit dieser Tendenz gehen negative Begleiterscheinungen des „Trading-down Effektes“ einher und es folgt letztlich sogar die Verdrängung von Gewerbebetrieben und Einzelhandel.

 

Weil die Anzahl an Anträgen für Wettbüros, welche ähnliche (negative) Auswirkungen haben wie Spielhallen, zunimmt, bedürfen diese ebenfalls einer Regelung. Wettbüros waren bislang nicht als Nutzungsart in dem Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung erfasst. Deshalb ist ein weiteres Ziel dieser vereinfachten Änderung, die Festsetzung zu Ziffer 1 entsprechend zu modifizieren und um die Nutzungsunterart „Wettbüros“ zu ergänzen.

 

Zu b)

 

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung -Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe- wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. .Es wird lediglich eine inhaltliche Modifizierung einiger textlicher Festsetzungen zu den Themen Einzelhandel und Vergnügungsstätten vorgenommen, die dann im Rahmen der Öffentlichen Auslegung diskutiert bzw. zu denen dann Stellungnahmen abgegeben werden können.

 

Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist möglich, weil

 

- durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind,

- die Änderung sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur    unwesentlich auswirkt,

- mit der Änderung keine UVP-pflichtigen Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht begründet werden und - keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.

 

Die Erstellung eines Umweltberichtes ist nach § 13 BauGB nicht erforderlich.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Jörg Dehm

 

gez. Thomas Huyeng

 

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.05.2014 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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13.05.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen – West, im Ortsteil Westerbauer, im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe und ist durch eine Signatur im Plan eindeutig definiert. Es umfasst in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9, die Flurstücke 57, 523 und 689, sowie ein Teilbereich des Flurstückes 671.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungs-bereich eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung für Ende 2014 vorbereitet werden.

 

Zu allen Themen rund um das Brandt-Gelände soll möglichst noch vor der Sommerpause eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger stattfinden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Herr Thieser aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

In allen Bebauungsplanverfahren (TOP I.5.32. bis I. 5.36.) wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Rahmen einer gemeinsamen Bürgerversammlung durchgeführt. Durch die Verwaltung wird sichergestellt, dass die Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

13

1

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

2

Hagen Aktiv

5

 

 

FDP

4

 

 

Die Linke

 

 

2

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

51

Dagegen:

1

Enthaltungen:

  4  

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 2.Änderung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

8

2

4

Bündnis 90/ Die Grünen

7

 

 

Hagen Aktiv

4

 

1

FDP

4

 

 

Die Linke

 

2

 

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

4

Enthaltungen:

5

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen West, im Ortsteil Westerbauer, im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 20/77 (326) 1. Änderung Teil 1 und Teil 2/1 Sanierung Haspe -Freizeit-, Sportanlage und Gewerbe und ist durch eine Signatur im Plan eindeutig definiert. Es umfasst in der Gemarkung Westerbauer, Flur 9, die Flurstücke 57, 523 und 689, sowie ein Teilbereich des Flurstückes 671.

 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungs-bereich eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung für Ende 2014 vorbereitet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

20

 

 

SPD

9

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

4

 

Hagen Aktiv

5

 

 

FDP

4

 

 

Die Linke

 

2

 

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

45

Dagegen:

11

Enthaltungen:

-