Beschlussvorlage - 0246/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden BebauungsplanesNr. 8/01 (535) -Ortskern Boele/Hilgenland-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.05.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.05.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 8.10.2002 die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- beschlossen. Der Beschluss wurde am 2.11.2002 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht. Die Vorkaufsrechtsatzung endet, wenn o.g. Bebauungsplan rechtsverbindlich ist.
Das Plangebiet wurde während der Bearbeitungszeit des Bebauungsplanes in drei Bereiche geteilt.
- Der Bebauungsplan Nr. 8/01 –Ortskern Boele/Hilgenland- Teil 1 ist seit dem 7.12.2008 rechtsverbindlich.
- Die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/01 (535) –Ortskern Boele/Hilgenland- Teil 2 wird der Rat der Stadt am 27.3.2014 beschließen. Gleichzeitig soll die Einleitung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2/14 (656) Wohnbebauung Hilgenland/Turmstraße beschlossen werden.
- Der Teilbereich 3 deckt im wesentlichen die Flächen südöstlich der Schwerter Straße ab, die z. Z. keiner Neuordnung bedürfen.
Ein öffentliches Interesse am Weiterbestehen der Vorkaufsrechtsatzung besteht somit z. Z. nicht mehr und erübrigt sich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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636 kB
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