Beschlussvorlage - 0401/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst im öffentlichen Raum - Errichtung einer Skulptur auf der KreiselinnenflächeBahnstraße Hohenlimburg - Annahme einer Sachspende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- FB49 - Museen und Archive; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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30.04.2014
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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08.05.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.05.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge des Parkhausabrisses und der Errichtung des Nahversorgungszentrums am Rande der Hohenlimburger Innenstadt wurden die Verkehrsflächen vor dem Hohenlimburger Bahnhof u.a. durch einen Kreisverkehr umgestaltet. Die Mittelfläche des Kreisels ist seitdem ungenutzt.
Im Oktober 2013 ist der Verwaltung ein Vorschlag zur Gestaltung des neuen Kreisverkehrs an der Bahnstraße unterbreitet worden. Drei Hohenlimburger Firmen haben sich zusammengefunden, um den Kreisverkehr an der Bahnstraße zu gestalten und der Stadt Hagen hierfür eine Skulptur zu spenden.
Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs wurde von einer firmeninternen Jury in einem Gremium mit ausgewählten Vertretern der Bezirksvertretung Hohenlimburg eine Stahlskulptur aus korrodiertem Bandstahl des international renommierten Künstlers Peter Müller ausgewählt. Die Skulptur soll eine Grundfläche von ca. 3 x 3 Metern und eine Höhe von ca. 4 Metern aufweisen. Sie würde mittig im Kreisel auf einem Betonsockel montiert (siehe Anlage). Für die Restfläche wäre zur einfacheren Pflege eine Basisfolie mit Basaltschotterabdeckung vorstellbar. Da im Kreisel ein Stromanschluss existiert, kann auch über eine mögliche zusätzliche Beleuchtung des Objektes nachgedacht werden.
Die beteiligten Firmen haben die Vorstellung, die Finanzierung des Objektes zu übernehmen, jedoch keine weiteren Unterhaltungsverpflichtungen einzugehen. Städtischerseits ist die technische Prüfung vorzunehmen, wie die Installation erfolgen kann, sowie die Klärung der Genehmigungserfordernisse. Da die Skulptur im öffentlichen Verkehrsraum errichtet wird, muss sie aus Gründen der Unterhaltung und der Versicherung ins Eigentum der Stadt übergehen. Dazu ist sie beim Fachbereich Kultur zu inventarisieren. Ferner ist ein Gestattungsvertrag abzuschließen.
Unterhalt und Pflege des Kreisels sind durch die Fachdienste der Stadt vorzunehmen. Daher ist der „Unterbau“ so pflegeleicht wie möglich auszugestalten und könnte wie oben beschrieben oder in Form einer Asphaltschicht ausgeführt werden.
Gegen Vandalismus ist seitens der Stadt eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Modalitäten werden zwischen Rechtsamt, Bauverwaltungsamt und dem Fachbereich Kultur geklärt. Die Prämie übernehmen die beteiligten Unternehmen in Form von Spenden. Sie werden ebenfalls mit dem Künstler den Eigentumsanspruch bzw. den Eigentumsübergang regeln.
Nach Klärung aller Randbedingungen sowie der finanziellen Auswirkungen wird den politischen Gremien die Realisierung der Skulptur im Kreisverkehr Bahnstraße zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,2 kB
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30.04.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die dargestellte Vorgehensweise und die erforderlichen Handlungsschritte zur Errichtung einer Skulptur im Kreisverkehr Bahnstraße werden zur Kenntnis genommen.
Die in Aussicht gestellte weitere Beschlussvorlage soll in die erste Sitzungsrunde nach der Sommerpause zur Beratung in die Gremien eingebracht werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Sponsoren alle zur Aufstellung der Skulptur erforderlichen Maßnahmen so rechtzeitig vorzubereiten, Genehmigungen so zeitnah zu erteilen und ggfs. notwendige Verträge so kurzfristig abzuschließen, dass mit der Realisierung der Anlage im laufenden Jahr 2014 begonnen werden kann.