Beschlussvorlage - 0194/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten an Sonntagen im Advent
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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19.03.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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30.04.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Grund gesetzlicher Änderungen müssen die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Öffnungszeiten an Sonntagen im Advent angepasst werden.
Begründung
Nach § 6 Absatz 4 Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2013, ist die Ordnungsbehörde ermächtigt, verkaufsoffene Sonntage freizugeben.
Für die Freigabe an Adventssonntagen gibt es eine zusätzliche Voraussetzung, die zu beachten ist. Sofern die Freigabe für bestimmte Bezirke oder Ortsteile erfolgt, ist für jede Gemeinde höchstens eine Freigabe von zwei unterschiedlichen Sonntagen möglich.
In Hagen erfolgt die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage nach Bezirken bzw. Ortsteilen, so dass in diesem Fall maximal zwei Adventssonntage freigegeben werden dürfen. Dies bedeutet, dass in drei Stadtteilen ein verkaufsoffener Adventssonntag durchgeführt werden soll. Somit müssen sich die entsprechenden Werbegemeinschaften einigen, an welchen Sonntagen die Verkaufsstellen geöffnet werden sollen. Es müssen immer mindestens zwei Stadtteile einen gemeinsamen Termin festlegen, da ansonsten keine Genehmigung erteilt werden kann.
Da bisher für jeden Stadtteil ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden konnte, ist es erforderlich, die neuen Regelungen in die Ordnungsbehördliche Verordnung einfließen zu lassen und die bisherigen Ordnungsbehördlichen Verordnungen aufzuheben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. gez.
Jörg Dehm Thomas Huyeng
Oberbürgermeister Beigeordneter
Verfügung / Unterschriften
Veröffentlichung | |||||||
| Ja | ||||||
| Nein, gesperrt bis einschließlich |
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Oberbürgermeister |
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Gesehen: | |||||||
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Stadtkämmerer |
| Stadtsyndikus |
| Beigeordnete/r | |||
| Die Betriebsleitung | ||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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| Gegenzeichen: | |||
32 Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandwesen 30 Rechtsamt |
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Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an: | |||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
| Anzahl: |
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32 |
| 1 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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