Beschlussvorlage - 0360/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verlegung des Kinderspielplatzes Dödterstraße im Bereich des ehemaligen Elbersgeländes wird zugestimmt.

 

Dem  Kinder- und Jugendzirkus Quamboni wird dadurch die Durchführung  eines Zirkuscamps  jeweils im Sommer eines jeden Jahres für einen Zeitraum von 6 – 8 Wochen ermöglicht.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der  Kinder- und Jugendzirkus Quamboni beabsichtigt, im Bereich des jetzigen Kinderspielplatzes Dödterstraße jeweils  für 6 – 8 Wochen jährlich ein Zirkus-Camp durchzuführen.

Um dies zu ermöglichen, wird der bestehende Kinderspielplatz Dödterstraße an einen hierfür geeigneten Standort in fußläufiger Nähe im Bereich des ehemaligen Elbersgeländes verlagert.

 

 

Begründung

Der Kirchenkreis Hagen hat das Gebäude Dödterstraße 12 von der HAGENPEG Projektentwicklungs GmbH & Co. KG für den Kinder- und Jugendzirkus Quamboni angemietet. Dem Kirchenkreis ist daran gelegen, nahe dieses Grundstücks  im Bereich des Elbersgeländes ein sich jährlich wiederholendes Zirkus-Camp durch- zuführen. Es soll jeweils in den Sommermonaten incl. der Sommerferien stattfinden.

 

Der Zirkus Quamboni plant, das Zirkus-Zelt (rund mit einem Durchmesser von 19 m) auf dem Gelände des Spielplatzes Dödterstraße aufzustellen. Außerdem sollen Zirkuswagen in den angrenzenden Grünanlagen stehen.

 

Dies erfordert den kompletten Rückbau des bestehenden Kinderspielplatzes (Entfernung des  Sandkastens sowie der gemauerten, diesen umrandenden Sitzgelegenheiten, der Spielgeräte, der Sitzbänke) und das Neuanlegen eines Kinderspielplatzes an einen hierfür geeigneten Ersatzstandort.

 

Der vorhandene Spielplatz befindet sich auf städtischem Gelände; er wurde seinerzeit von der Fa. HAGENPEG aufgrund einer Verpflichtung aus einem Tauschvertrag angelegt. Wie sich gezeigt hat, ist der aktuelle Standort neben dem ehemaligen Pumpenhaus wegen der versteckten Lage nicht besonders geeignet und wird dementsprechend schlecht angenommen.

 

Die Fa. HAGENPEG hat einen Alternativstandort in unmittelbarer Nähe vorgeschlagen. Eine verwaltungsinterne Abstimmung führte zu dem Ergebnis, dass dieser  wegen der geringen Größe, der unbeschatteten Sonneneinstrahlung und des unmittelbaren Angrenzens an den Parkplatz nicht  für geeignet gehalten wird und für Kinder nicht zumutbar erscheint.

 

Die Verwaltung favorisiert  den im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzten Bereich, wo der Spielplatz ursprünglich (im Jahr 2004) angelegt werden sollte. Dieser Standort bietet sich an, weil er  in zentraler Lage des Elbersgeländes im Schnittpunkt der Wegeachsen Oberhagen-Wasserloses Tal  und Eilpe-Innenstadt liegt und z.B. auch von der Terrasse des angrenzenden Lokals eingesehen werden kann. Die Fläche verfügt über einen alten Baumbestand, der im Sommer ausreichend Schatten bietet.

 

Die angesprochenen Standorte sind in der Anlage zu dieser  Vorlage gekennzeichnet.

 

Für die Stadt entstehen durch die Inanspruchnahme der städtischen Flächen für deren Wiederherrichtung und Instandsetzung  sowie für die Verlagerung des Spielplatzes keine Aufwendungen, weil die Fa. HAGENPEG aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen zur Unterhaltung dieser öffentlichen Flächen verpflichtet ist und die Kosten der Verlagerung des Spielplatzes zu tragen hat.

 

Die Verwaltung schlägt  vor,  den bestehenden Kinderspielplatz Dödterstraße zugunsten der Nutzung durch den Kinder- und Jugendzirkus Quamboni an den im Plan B bezeichneten Ort zu verlagern.

 

Die privatrechtliche Gestattung für das Zirkuszelt wird an die Bedingung gebunden, dass alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die beabsichtigte Nutzung einzuholen sind.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.05.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.05.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen