Beschlussvorlage - 0435/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Zentralen Versorgungsbereich Altenhagen-Nord (Boeler Straße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.05.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.05.2014
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Sachverhalt
Begründung:
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 den Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes zustimmend zur Kenntnis genommen und für den Beteiligungsprozess freigegeben. Bestandteil des Gutachtens ist die Darstellung eines Zentralen Versorgungsbereiches Altenhagen – Nord (Boeler Straße), die der Gutachter (CIMA GmbH 2012) als Vorschlag neu eingebracht hat.
Aufgrund der Versorgungseinrichtungen an der Boeler Straße weist dieser Standort nach Auffassung des Gutachtens die Qualität eines Nahversorgungszentrums auf.
Die vorgeschlagene Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs Altenhagen - Nord (Boeler Straße) enthält eine Potenzialfläche, die eine zusätzliche Ansiedlung eines Nahversorgungsbetriebes ermöglichen würde.
Zur Bebaubarkeit dieser Fläche hat die Planungsverwaltung skizzenhafte Studien erarbeitet (siehe Anlagen), die derzeit mit dem Grundstückseigentümer diskutiert werden.
Unabhängig von der Nutzung bzw. Größe des anzusiedelnden Betriebes wird von der Planungsverwaltung ein großer Aspekt auf die städtebauliche Integration des Projektes gelegt. Es ist anzustreben, dass sich ein möglicher Neubau an der Boeler Straße sowohl in der Geschossigkeit als auch in der Nutzung der Umgebung anpasst. Das bedeutet in diesem Fall, dass ein Neubau eines Nahversorgungsbetriebes sich nicht auf seine reine Funktionalität beschränken darf sondern auch Mindestanforderungen an die Gestaltung des Baukörpers zu stellen sind.
Aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen wird der Anspruch geltend gemacht, dass entlang der Boeler Straße teilweise ein 3-geschossiger Baukörper entstehen muss.
Neben der Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss sind die Nutzungen in den Obergeschossen flexibel zu handhaben. Vorstellbar wären hier Räumlichkeiten für eine Arztpraxis, Anwaltskanzlei oder ähnliche Nutzungen. Auch ein kleines Angebot an besonderen Wohnformen wäre denkbar.
Sobald ein Ergebnis aus der Diskussion mit dem Grundstückseigentümer vorliegt wird die Planungsverwaltung erneut darüber berichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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180,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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171 kB
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3
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(wie Dokument)
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174,9 kB
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