Beschlussvorlage - 0367/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Außerplanmäßige Ausgaben für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 - Zustimmung bzw. Kenntnisnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.04.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.05.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt den in der Anlage 1, 3. einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zu und ermächtigt den Kämmerer, die erforderlichen Mittel im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zur Verfügung zu stellen.
Er nimmt gleichzeitig die in der Anlage 1, 1. 1, 2. und 1, 4. aufgeführten außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt
Kurzfassung
Zustimmung bzw. Kenntnisnahme der außerplanmäßigen Bedarfe im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 und des Jahresabschlusses 2012.
Begründung
Mit der Erstellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 wurden Buchungen erforderlich, die
- nach § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung vom Stadtkämmerer ohne vorherige Zustimmung des Rates verfügt werden können. Sie sind nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz dem Rat zur Kenntnis zu geben.
- nach § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 erfolgte mit großem zeitlichem Abstand zu der laufenden Bewirtschaftung der Haushaltssatzungen 2011 und 2012. Etwaige Auswirkungen auf die Ermächtigungen der jeweiligen Haushaltssatzungen konnten daher nicht zeitnah festgestellt werden. Daher wurde das Ergebnis der örtlichen Prüfung abgewartet, um noch erforderliche Ermächtigungen nach § 83 GO NRW einzuholen. Hierauf ist im Anhang entsprechend eingegangen worden.
Jahresabschluss 2011
Im Jahresabschluss 2011 konnte in der Ergebnisrechnung im Saldo eine Verbesserung von rd. 64,3 Mio. € gegenüber dem geplanten Defizit von rd. 131,6 Mio. € erzielt werden. Durch die Verwendung zusätzlicher zweckgebundener Erträge, durch die pflichtige Abführung von Umlagen aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer und durch erforderliche Jahresabschlussbuchungen im Ertrag und im Aufwand sind dabei Mehraufwendungen gegenüber dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Aufwendungen entstanden. Der Kämmerer ist für das Haushaltsjahr 2011 ermächtigt, die zweckgebundenen Mehraufwendungen und die gesetzlichen Umlagezahlungen bereitzustellen. Diese werden mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt (Anlage 1, 1. und 2.).
Jahresabschlussbuchungen werden derzeit noch nicht im Haushaltsplan eingeplant, da sie nicht verlässlich kalkulierbar sind. Dies führt zu Abweichungen sowohl im Ertrag als auch im Aufwand; die Aufwendungen lassen sich durch diese Mehrerträge vollständig decken. Aufgrund der für das Haushaltsjahr 2011 geltenden Wertgrenzen können die Jahresabschlussbuchungen nicht vom Kämmerer durch Bereitstellungen nach § 83 Abs. 1 GO verfügt werden. Für diese Mehraufwendungen wird der Rat um Zustimmung gebeten (Anlage 1, 3.).
Für die außerplanmäßigen Bedarfe des Jahres 2011 wird daher zu Anlage 1, 1. und 2. um Kenntnisnahme, zu Anlage 1, 3. um Zustimmung des Rates gebeten.
Jahresabschluss 2012
Im Jahresabschluss 2012 wurde der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Haushaltssatzung nicht überschritten. Allerdings kam es auch für 2012 zu Mehraufwendungen durch Jahresabschlussbuchungen. Diese lassen sich ebenfalls vollständig durch Mehrerträge aus Jahresabschlussbuchungen decken. Nach § 12 der Haushaltssatzung 2012 ist der Kämmerer ermächtigt, die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Für die außerplanmäßigen Bedarfe des Jahres 2012 wird daher zu Anlage 1, 4. um Kenntnisnahme des Rates gebeten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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14 kB
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