Beschlussvorlage - 0361/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Beschaffung der erforderlichen Dienst- und Schutzkleidung Jahresabrufaufträge mit einer kalkulierten Gesamtsumme in Höhe von 95.000 € auszuschreiben und abzuschließen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für das Personal der Berufsfeuerwehr (Brandschutz und Rettungsdienst) sowie für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr incl. Notfallseelsorge und der Jugendfeuerwehr wird auf der Basis der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie landesrechtlicher Vorgaben Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung gestellt.

Die Beschaffung (Erstausstattung und Ersatzbeschaffung) wird in geplanten Jahresmengen ausgeschrieben und unterjährig bedarfsorientiert abgerufen (Jahresabrufverträge).

Für 2014/2015 ist die Ausschreibung und der Abschluss von Jahresabrufverträgen mit einer kalkulierten Beschaffungssumme von ca. 95.000 € vorgesehen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird um entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist nach § 29 der Unfallverhütungsvorschriften „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1) verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Abwehr möglicher Unfall- oder Gesundheitsgefahren zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Das schließt die Wartung, Pflege und rechtzeitige Aussonderung von persönlicher Schutzausrüstung ein.

 

Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes wird diese allgemeine Verpflichtung durch die Unfallverhütungsvorschriften „Feuerwehren“ (GUV-V C53) konkretisiert. In § 12 sind Umfang und Qualität der persönlichen Schutzausrüstung geregelt. Die Beschaffenheit der Schutzausrüstung bei Brandeinsätzen wird außerdem durch DIN EN 469 vorgegeben.

Für den Bereich der Jugendfeuerwehr gilt auch die Bereitstellungspflicht, allerdings mit bedarfsorientierten Anforderungen an die Beschaffenheit.

 

Im Bereich des Rettungsdienstes sind die Unfallverhütungsvorschriften „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst“ (GUV-R 2106) zu beachten; hier finden sich auch weitergehende Anforderungen zur Ausstattung (z.B. Schutz vor Infektionen) und zur Beschaffenheit (z.B. Waschbarkeit und Desinfektion) der Schutzausrüstung. Darüber hinaus haben auch die Technischen Regeln „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen“ (TRBA 250) maßgeblichen Einfluß auf die Anforderungen an die Schutzausrüstung.

 

Neben der Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung und den Rettungsdienst wird Dienstkleidung nach Maßgabe des Runderlasses des Innenministers vom 07.04.2009 „Regelungen über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Institutes der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen“ zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

Unter Beachtung des genannten Regelwerkes beschafft das Amt für Brand- und Katastrophenschutz Dienst- und Schutzkleidung für

 

  • das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehr im Brandschutz und im Rettungsdienst
  • die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr incl. Notfallseelsorge
  • die Mitglieder der Jugendfeuerwehr
  • die Notärzte im Rettungsdienst der Stadt Hagen
  • die First-Responder-Einheiten in Dahl und Berchum

 

als Erstausstattung und als Ersatzbeschaffung. Die Dienst- und Schutzkleidung wird personenbezogen ausgegeben, verbleibt aber im Eigentum der Stadt Hagen und muss  -soweit weiterverwendbar- bei Ausscheiden zurückgegeben werden.

 

Angesichts der Vielfalt der Ausstattungsgegenstände in Kombination mit den individuellen Konfektions- und Schuhgrößen der Träger wäre es nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, den potentiellen Bedarf für die nächsten 12 Monate umfassend in der Kleiderkammer des Amtes vorzuhalten. Die begrenzten Lagerbestände sind darauf ausgerichtet, dringend benötigte Schutzkleidung bei Verlust oder Beschädigung ggf. sofort ersetzen zu können und die Einsatzbereitschaft des Trägers wieder herzustellen.

Um dennoch den Beschaffungsvorgang selbst wirtschaftlich zu gestalten und Preisvorteile über die Auftragsmengen zu erzielen, wird der potentielle Jahresbedarf in Form von Jahresabrufaufträgen öffentlich ausgeschrieben. Die Stückelungen der Abrufmengen, die Zeitpunkte der Abrufe und die zu liefernden Konfektions- bzw. Schuhgrößen können unterjährig bedarfsorientiert bestimmt werden.

 

Aktuell ist die öffentliche Ausschreibung von Jahresabrufverträgen in folgenden Kategorien vorgesehen:

 

 

Brandschutz/technische Hilfeleistungen

 

 

  Rettungsdienst

 

  •      Schutzausrüstung für Brandeinsätze
  •      Arbeitshosen
  •      Arbeitsoberbekleidung (Sommer)
  •      Arbeitsoberbekleidung (Winter
  •      Arbeitsschuhe
  •      Dienstkleidung nach NRW-Erlass
  •      Dienstrangabzeichen
  •      Schutzausrüstung Jugendfeuerwehr

 

 

  •      Rettungsdienstjacken
  •      Rettungsdiensthosen
  •      Rettungsdienststiefel
  •      Stiefeletten Notärzte

           Auftragswert ca. 63.000 €

          Auftragswert ca. 32.000 €

 

Gesamtauftragswert ca. 95.000 €

 

 

Die Auftragswerte wurden auf der Grundlage der erkennbaren Bedarfe und bekannter Marktpreise ermittelt.

 

Die Abrufverträge sollen mit einer Laufzeit von 12 Monaten ausgeschrieben und abgeschlossen werden (voraussichtlich 01.06.2014 bis 30.05.2015). Nach Analyse der Bestands- und Bedarfssituation kann davon ausgegangen werden, dass ein Auftragsvolumen von ca. 80 % in 2014 und von ca. 20% in 2015 abgerufen wird.

 

Die öffentliche (nationale) Ausschreibung wendet sich in einem offenen Wettbewerb an einen nicht eingeschränkten Bieterkreis.

 

Die Beschaffung der in der geplanten Ausschreibung vorgesehenen Schutzausrüstung ist zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des 24-Stunden-Wachwechseldienstes im abwehrenden Brandschutz und im Rettungsdienst nach
§ 82 GO NW unerlässlich. Der Abruf und die Ausgabe von Dienstkleidung nach NRW-Erlass wird im Sinne von § 82 GO NW äußerst restriktiv gehandhabt.

 

 

 

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zur geplanten Ausschreibung.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brandschutz

Produkt:

1.12.60

Bezeichnung:

Brandschutz

Kostenstelle:

34507

Bezeichnung:

Schutzanzüge 37

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

541 600

50.400 €

12.600 €

Eigenanteil

 

50.400 €

12.600 €

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

Teilplan:

1270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Produkt:

1.12.70

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Kostenstelle:

34.508

Bezeichnung:

Bekleidung Rettungsdienst

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

541 600

25.600 €

6.400 €

Eigenanteil

 

25.600 €

6.400 €

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Thomas Huyeng, Beigeordneter

Oberbürgermeister

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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10.04.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen