Beschlussvorlage - 0288/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen schließt sich ebenfalls der Lösung b) an, d. h. eine Kostenaufteilung bei Ersatzvornehmen der Unteren Umweltschutzbehörde nach dem Schlüssel   46,67 % für Dortmund, 33,33 % für Bochum und 20,00 % für Hagen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Sh. Text

 

Begründung

 

Eine Firma in Dortmund-Eving besitzt eine baurechtliche Genehmigung zur Lagerung bis zu 100 Tonnen ungefährlicher Abfälle auf einem gepachteten Grundstück. De facto werden auf dem Gelände inzwischen ca. 40.000 Tonnen gelagert. Die Stadt Dortmund sieht die Zuständigkeit für die Beseitigung der Anlage bei der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde. Die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung betragen lt. eines durch den Grundstücksbesitzer beauftragten Gutachters ca. 1,2 Mio. Euro.

 

Problemstellung:

 

Sollte für die Untere Umweltschutzbehörde die Notwendigkeit entstehen, die Ersatzvornahme anzuordnen, müsste die Stadt Hagen als Auftraggeber zunächst in Vorleistung treten.

 

Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Städte Hagen, Bochum und Dortmund zur Übernahme der kommunalisierten Aufgaben im Umweltbereich, sieht hierzu keine konkreten Regelungen vor. Die entstandenen Kosten würden daher am Jahresende über den im Vertrag festgelegten Schlüssel (Dortmund 46,67 %, Bochum 33,33 %, Hagen 20,00 %) auf die drei Städte verteilt werden und, sollten die Kosten uneinbringbar sein, auch dort verbleiben.

 

Auf der letzten Besprechung der Umweltdezernenten der drei Städte wurden daher folgende Möglichkeiten der Kostenverteilung diskutiert:

a)      die Kosten übernimmt die Stadt, in der sich die betroffene Anlage befindet

b)      die Kosten werden nach dem o. g. Schlüssel abgerechnet

c)      die Kosten werden bis zu einer Bagatellgrenze nach dem Schlüssel verteilt, danach übernimmt die Stadt, in der sich die betroffene Anlage befindet.

 

Die Städte Bochum und Dortmund haben sich inzwischen für die Lösung b) ausgesprochen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Dr. Christian Schmidt

Erster Bürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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20.03.2014 - Umweltausschuss - vertagt

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10.04.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.05.2014 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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15.05.2014 - Rat der Stadt Hagen - vertagt