Beschlussvorlage - 0559/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
FrühförderungEmpfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl, das Gesundheitsamt zu beauftragen, alle Eltern von Kindern bis zu 6 Jahren auf die Möglichkeit von Frühförderungen von Kindern hinzuweisen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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25.08.2005
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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31.08.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.09.2005
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Sachverhalt
Behinderte und von Behinderung
bedrohte Kinder haben nach § 54 (1) SGB XII i. V. m. § 55 (2) Nr. 2 SGB IX
Anspruch auf heilpädagogische Leistungen, (zum Beispiel Frühförderung) von der
Geburt bis zum Schulbeginn.
2004 wurde die Frühförderung von 271
Kindern von der Stadt Hagen mit rund 500.000 € finanziert.
Kinder mit Förderbedarf und deren
Familien werden nahezu vollständig durch kinderärztliche
Früherkennungsuntersuchungen und den Besuch von Kindertageseinrichtungen
erreicht. Durch die Vernetzung aller beteiligten Institutionen, die Kinder bis
zu 6 Jahren als Zielgruppe haben, besteht weiterhin das Bemühen, die
verbleibende sehr kleine Restgruppe zu erreichen.
Dem Antrag der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl wird in der in der Begründung dargelegten Form gefolgt. Noch
weitergehende personelle, finanzielle und organisatorische Maßnahmen würden
nach Ansicht des Gesundheitsamtes nicht zu einer Erhöhung der Zahl der
erreichten Kinder führen.
Behinderte und von Behinderung
bedrohte Kinder haben nach § 54 (1) SGB XII i. V. m. § 55 (2) Nr. 2 SGB IX
Anspruch auf heilpädagogische Leistungen (zum Beispiel Frühförderung) von der
Geburt bis zum Schulbeginn.
Frühförderung beinhaltet unter anderem
Maßnahmen zur Förderung von Grobmotorik, Körperkoordination, Fein- und
Visuomotorik, visueller Wahrnehmung und sozial-emotionaler Kompetenzen. Hierzu
zählt auch die intensive Anleitung und Beratung betroffener Eltern durch
geschulte Fachkräfte.
Ende 2004 wurden bei 271 Kindern in
Hagen Frühfördermaßnahmen durchgeführt. Dies entspricht einer Steigung von fast
100 % gegenüber 134 Kindern im Jahr 2000 und einer Steigerung um etwa 20 % im
Vergleich zum Jahr 2003 (226 Kinder). Die Kosten für die Stadt Hagen beliefen
sich im Jahr 2004 auf 497.580 €.
Von großer Bedeutung ist die möglichst
frühzeitige Erkennung einer drohenden oder bereits eingetretenen Behinderung,
die Einleitung adäquater Therapien und Fördermaßnahmen wie Frühförderung sowie
eine umfassende Beratung der Eltern. Dieses Ziel kann durch eine hohe Teilnahme
an den kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, die für alle Kinder kostenlos
sind, erreicht werden. Die Inanspruchnahme dieser Untersuchungen (U1 bis U9,
Geburt bis 5. Lebensjahr) liegt in Hagen zwischen 97 % bei der U2 (3. bis 10.
Lebenstag) und 94 % bei der U7 (21. bis 24. Lebensmonat). Bis zur letzten
Früherkennungsuntersuchung im Vorschulalter (U9, 60. bis 64. Lebensmonat) sinkt
die Beteiligung auf 81,3 %.
Um hier gegenzusteuern und um die
Eltern verstärkt auf den Nutzen dieser Präventionsmaßnahme aufmerksam zu
machen, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2005 die Aktion
"Ich geh' zur U! Und Du?" gestartet. Über Plakate und Infoflyer, die
kostenlos von der BzgA zur Verfügung gestellt werden, sollen Eltern motiviert
werden, die anstehenden Untersuchungen durchzuführen. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
des Gesundheitsamtes plant, sich an dieser Aktion 2006 zu beteiligen und den
Schwerpunkt auf die Kindertageseinrichtungen zu legen. Über 90 % der Hagener
Kinder bis zum Alter von 6 Jahren besuchen eine Kindertageseinrichtung. Hier können
auch Familien aus sozial schwachen Schichten und mit Migrationshintergrund erreicht
und beraten werden.
Darüber hinaus führt der Kinder- und
Jugendgesundheitsdienst Reihenuntersuchungen in nahezu allen Hagener
Kindertagesstätten durch mit dem Ziel, Entwicklungsverzögerungen und
–störungen auch bei den Kindern frühzeitig zu erkennen, die die kinderärztlichen
Früherkennungsuntersuchungen nicht wahrnehmen. Bei entsprechender Indikation
wird nach Rücksprache mit den Eltern eine Frühfördermaßnahme eingeleitet.
Diese Aufstellung zeigt auf, dass mit
den dargestellten Maßnahmen so gut wie alle Eltern mit Kindern bis zum 6.
Lebensjahr erreicht werden. Durch die bestehende Kooperation und Vernetzung von
Gesundheitsamt, Kinderärzten, Kinderklinik, Kindertageseinrichtungen und Frühförderstellen
besteht weiterhin das Bemühen, auch die verbleibende kleine Restgruppe zu
erreichen.
Dem Antrag der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl wird in der in der Begründung dargelegten Form gefolgt. Noch
weitergehende personelle, finanzielle und organisatorische Maßnahmen würden
nach Ansicht des Gesundheitsamtes nicht zu einer Erhöhung der Zahl der
erreichten Kinder führen.
