Beschlussvorlage - 1215/2013
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) -Kindertagesstätte Boele / Am Bügel- Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) hier: Beschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB -Satzungsbeschluss-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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19.03.2014
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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25.03.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– (Verfahren nach § 13a BauGB) nach § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 13.05.2013 wird nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße". Es besteht aus dem Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden
Erklärung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Nächster Verfahrensschritt:
Abschluss des Verfahrens mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im April 2014.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Bebauungsplanverfahren dient der Neuerrichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Pappelstraße/Am Bügel.
Der neue Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) soll mit seinen neuen Festsetzungen (Fläche für Gemeinbedarf; öffentliche Grünfläche) das bestehende Planungsrecht (Festsetzung: öffentliche Grünfläche (Sportplatz; Bezirkssportanlage)) überdecken und zur planungsrechtlichen Absicherung der Baumaßnahme ersetzen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes hat mit der Begründung in der Zeit vom 23.09.2013 bis zum 23.10.2013 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich erfolgte die Behördenbeteiligung (TöB). Planungsrelevante Stellungnahmen sind während dieser Zeit nicht eingegangen. Verspätete Stellungnahmen mussten nicht berücksichtigt werden.
Es soll der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Begründung
Vorbemerkung:
Der durch das am 16. Dezember 2008 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz (KiföG) verankerte Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3–jährige Kinder (U3) muss in der Stadt Hagen u.a. durch den Neubau von Kindertagesstätten erfüllt werden.
Auf dem Areal der heute im Ortsteil Boele bestehenden städtischen "Kindertageseinrichtung Am Bügel", Am Bügel 20 (südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße"; Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele), soll daher als Ersatz für die heutige, nicht mehr zeitgemäße, abgängige Baulichkeit, eine erweiterte Kindertagesstätte mit 6 Kindergruppen, je 3 Gruppen für U 3 Kinder und für über 3–jährige Kinder neu gebaut werden.
Zur planungsrechtlichen Absicherung wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– mit den für dieses Projekt notwendigen Festsetzungen durchgeführt.
Anlass:
Für den Bereich des jetzt aufgestellten Bebauungsplans Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– liegt ein seit dem 22.10.1975 für den nördlichen Bereich (Bebauungsplan Nr. 5/62 (043) Teil II 1. Nachtrag –Kabel Süd, Gesamtschule Boele–Kabel–Helfe–) sowie seit dem 22.10.1968 für den südlichen Bereich (Bebauungsplan Nr. 5/62 (043) Teil II –Kabel Süd–) ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan sowie ein Nachtrag in diesem Bebauungsplan vor. Diese stellen für die bestehende Bebauung des Gebietes oder für einen Neubau einer Kindertagesstätte an dieser Stelle jedoch kein Planungsrecht sicher.
Die Umsetzung der durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten Nutzung/Zielsetzung, hier eine Grünfläche mit Stellplätzen für die "Grünfläche – Bezirkssportanlage" ist nicht erfolgt oder zur Zeit der Errichtung des hier bestehenden Kindergartens (Folgenutzung einer Hauptschulauslagerungseinrichtung aus der Gesamtschule Boele) nicht mehr weiterverfolgt worden. Die weitere Nutzung des Areals mit den planungsrechtlichen Festsetzungen auf Grundlage des FNP durchzusetzen oder mittels eines abweichenden städtebaulichen Konzepts zu steuern, ist bislang nicht erfolgt und soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– auch nicht weiterverfolgt werden.
Für den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte gibt es daher keine planungsrechtliche Grundlage. Eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans wird als nicht rechtssichere Lösung ausgeschlossen.
Der jetzt aufgestellte Bebauungsplan schafft in diesem Bereich die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung der Kindertagesstätte.
Verfahrensablauf:
Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens: 21.02.2013
Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens: 08.03.2013
(durch Veröffentlichung im "Amtsblatt Nr. 08/2013,
ausgegeben am 08.März 2013")
Bürgeranhörung sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange:
Es wurde nach § 13a Abs 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB der Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 beschlossen.
Öffentliche Auslegung 23.09.2013 bis 23.10.2013 einschließlich
(Die öffentliche Auslegung stellt gleichzeitig die Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Äußerung zur vorgestellten Planung dar.)
Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wurde im Amtsblatt der Stadt Hagen, Ausgabe Nr. 34/2013, ausgegeben am: 13.09.2013, bekanntgemacht.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde parallel zur öffentlichen Auslegung
durchgeführt.
Mit Schreiben vom 28.10.2013 wurde ein Planungsstand nach § 33 BauGB bestätigt; damit kann bereits vor der Veröffentlichung eines das Verfahren abschließenden Satzungsbeschlusses mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung:
Weder während der öffentlichen Auslegung noch während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind planungsrelevante Anregungen bzw. Stellungnahmen eingegangen.
Eine verspätet, nach Bestätigung eines Planungsstandes nach § 33 BauGB (s.o.) gegenüber der Bauordnungsbehörde am 28.10.2013 eingegangene Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde, eingegangen am 30.10.2013, musste nicht berücksichtigt werden, da dieser als Eintrag in den Bebauungsplan vorgeschlagene Hinweis bzgl. des aus artenschutzrechtlichen Gründen eingeschränkten Zeitraums der Baufeldräumung ebenfalls Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens ist bzw. in der Baugenehmigung (erteilt am 28.11.2013) unter "Auflagen, Punkt 3. " enthalten ist.
Bestandteile der Vorlage:
Übersichtsplan zum Plangebiet
Begründung zum Bebauungsplan vom 13.05.2013
Umweltbezogene Informationen:
u.a. als Teil bzw. Anlage der Begründung vom 13.05.2013 zum Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–
Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Projekt-Nr.: 13 B 308
Herbstreit Landschaftsarchitekten GmbH & Co. KG, Alte Bahnhofstraße 56, 44892 Bochum; April 2013
Das Gutachten wurde für die Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt und kann im
Rats- bzw. Bürgerinformationsssystem ALLRIS und im Original in der jeweiligen
Sitzung eingesehen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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251,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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330,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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20.03.2014 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) –Kindertagesstätte Boele / Am Bügel– (Verfahren nach § 13a BauGB) nach § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 13.05.2013 wird nach § 9 Abs.8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße". Es besteht aus dem Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden
Erklärung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Nächster Verfahrensschritt:
Abschluss des Verfahrens mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im April 2014.
Zusatz des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss regt an, Nisthilfen für Fledermäuse anzubringen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 5 |
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SPD | 4 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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FDP | - |
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Die Linke | 1 |
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x | Einstimmig beschlossen |