Beschlussvorlage - 1111-1/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Immobilenbetriebes der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Beschlussvorschlag
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 wird festgestellt.
- Der Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 2012 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird zur Kenntnis genommen.
- Der Betriebsleitung wird gemäß Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.
- Der Jahresgewinn von 460.317,06 € wird verwendet:
a) Ausschüttung an den Träger Stadt Hagen in Höhe von 243.000 €,
b) zur Erhöhung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 85.065,41 € und
c) als Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 132.251,65
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Vorlage 1111/2013 vom 14.11.2013 (siehe Anlage) zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der GWH wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses am 12.12.2013 beraten.
Die Beschlussfassung des Betriebsausschusses liegt der Vorlage bei.
Der Betriebsausschuss hat die Beschlussfassung zur Entlastung der Betriebsleitung zurückgestellt, bis der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Tierheim vorliegt.
Begründung
Ergänzung zur Vorlage 1111/2013 zum Neubau des Tierheimes:
Die Gesamtkosten für den Neubau des Tierheims betragen einschließlich des Freiräumens des Grundstückes und der Herrichtung von Außenanlagen insgesamt 2.892,7 TEUR (bis einschließlich 2013). Für den Jahresabschluss 2012 wurden mit der Stadt Aufwendungen in Höhe von 2.486,7 TEUR abgerechnet, wovon eine Forderung in Höhe von 115,6 TEUR zur Bezahlung noch aussteht. Der Betrag von 115,6 TEUR ist als offene Forderung im Jahresabschluss 2012 dargestellt, wobei die Übernahme seitens der Stadt noch strittig diskutiert wird.
Sollte eine Erstattung der Aufwendungen seitens der Stadt nicht erfolgen, ist die gebuchte Forderung in 2013 wertzuberichtigen. Dies gilt auch für die in 2013 erfolgte Schlussabrechnung in Höhe von 406,0 TEUR.
Die in 2012 erbrachten Aufwendungen sind im Materialaufwand der GWH berücksichtigt.
Anlagen: Beschluss des Betriebsausschusses der GWH
Vorlage 1111/2013
Jahresabschlussbericht des Wirtschaftsprüfers
Stellungnahme des Beteiligungscontrollings
Anlagen
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235,9 kB
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