Berichtsvorlage - 0285/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 53 Landesbeamtengesetz NRW sind die Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten jährlich dem Rat der Stadt vorzulegen. Dabei ist zwischen Einnahmen aus Nebentätigkeiten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.

 

Nach § 3 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung NRW (NtV) zählen zu den Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst auch:

 

  1. Nebentätigkeiten für Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmen, deren Kapital sich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand befindet oder fortlaufend in dieser Höhe aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird,

 

  1. Nebentätigkeiten für eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung, an der eine juristische Person oder ein Verband durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist,

 

  1. Nebentätigkeiten für eine natürliche oder juristische Person, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes dient oder die der Beamte im Hinblick auf seine dienstliche Stellung ausübt.

 

Nach § 13 NtV dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 6.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Der über diese Höchstgrenze hinausgehende Betrag ist an den Dienstherrn abzuführen.

 

Von dieser Abführungspflicht ausgenommen sind Sitzungsgelder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreditausschusses, Verwaltungsrates, Bilanzprüfungs- und Hauptausschusses der Sparkassen (Erlass des Innenministeriums NRW vom 25.02.2005 und 09.03.2012). Die generelle Anzeigepflicht dieser Einnahmen bleibt davon unbenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm hat im Jahr 2013 folgende Einkünfte aus Nebentätigkeiten erzielt:

 

Art der Nebentätigkeit                                                                                    Einnahmen

innerhalb des öffentlichen Dienstes

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Südwestfalen                             5.000,00 Euro

Energie und Wasser AG

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates der Mark-E AG                            5.000,00 Euro

 

Sitzungsgelder Enervie AG und Mark-E AG                                          2.204,00 Euro

 

Mitglied des Verwaltungsrates der Stadtwerke                                          1.200,00 Euro

Lüdenscheid GmbH

 

Mitglied im Aufsichtsrat der HVG GmbH                                                           975,00 Euro

 

Mitglied des Aufsichtsrates HEB/HUI GmbH                                             390,00 Euro

 

Mitglied des Verbandsrates des Ruhrverbands                                          1.533,90 Euro

 

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates                               700,00 Euro

Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH

 

Gruppenausschuss Verwaltung Kommunaler                                             190,00 Euro

Arbeitgeberverband NRW

 

                                          gesamt                                                                      17.192,90 Euro

                                          abzgl. Höchstgrenze nach § 13 NtV                6.000,00 Euro

                                         

                                          Abführungspflicht für 2013                                          11.192,90 Euro

 

Nachrichtlich:

 

Mitglied des Verwaltungsrates und Risikoausschusses                2.550,00 Euro

der Sparkasse Hagen

 

Außerhalb des öffentlichen Dienstes wurden keine Nebentätigkeiten ausgeübt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen