Beschlussvorlage - 0249/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 8/01 (535) -Ortskern Boele / Hilgenland- Teil 2 hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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19.03.2014
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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25.03.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 8/01 (535) -Ortskern Boele / Hilgenland- Teil 2 sowie die Aufhebung der zugrundeliegenden Ratsbeschlüsse vom 28.06.2001 (tlw.) (teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschluss Gesamtgebiet für Plangebiet Teil 2)) sowie vom 29.01.2004 (Teilungsbeschluss zur Fortführung als Teil 2).
Geltungsbereich (aus Teilungsbeschluss):
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/01 (535) -Ortskern Boele / Hilgenland- Teil 2 beinhaltet den Bereich zwischen Turmstraße, Hilgenland und der geplanten Ortsumgehung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Nach der Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 8/01 -Ortskern Boele / Hilgenland- im Frühjahr 2002 hatte im Stadtteil Boele in Bürgerschaft und Politik eine ausführliche Diskussion zu den Inhalten und Nutzungsmöglichkeiten im Zentrum von Boele stattgefunden.
Für den Bereich des Marktplatzes und den nordwestlich angrenzenden Freiflächen hatten sich die Überlegungen verfestigt, hier wieder Einzelhandelsnutzungen im Zentrum des Ortsteils anzusiedeln. Diese Bestrebungen sollten unterstützt und daher zeitnah planungsrechtlich bearbeitet werden, so dass für den Teil 1 (Teil 1 umfasst den nordwestlichen Teil des (Gesamt-)Plangebietes zwischen den Straßen Hilgenland, Schwerter Straße und Dortmunder Straße.) des Bebauungsplanes das Verfahren zügig durchgeführt und beendet werden konnte.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/01 (535) -Ortskern Boele / Hilgenland- Teil 2 wurde mit Beschluss des Rats der Stadt Hagen vom 29.01.2004 aus dem Gesamtbebauungsplanverfahren 8/01 (535) -Ortskern Boele / Hilgenland- herausgeteilt. Es sollte der planungsrechtlichen Absicherung einer geordneten Erschließung und Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern in stadtteilzentrumsnaher Wohnlage dienen. Der o.a. Ratsbeschluss wurde am 21.02.2004 veröffentlicht.
Das Verfahren für diesen Teilbereich wurde nicht fortgeführt. Die Wohnbebauung im Bereich zwischen Hilgenland und Turmstraße wird durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/14 (656) –Wohnbebauung Hilgenland / Turmstraße– planungsrechtlich gesichert und in einem festgelegten Zeitraum (Durchführungsvertrag) umgesetzt.
Das Bebauungsplanverfahren 8/01 (535) -Ortskern Boele / Hilgenland- Teil 2 kann daher eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) -Ortskern Boele / Hilgenland- Teil 2
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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268,1 kB
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