Beschlussvorlage - 0235/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 1/05 (567) –Im Sümmern – Ost– hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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19.03.2014
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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20.03.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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25.03.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost- sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 30.06.2005.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegt südlich der Schwerter Straße zwischen dem vorhandenen ALDI–Markt und dem östlich angrenzenden Wohngebiet an der Schieferstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 30.06.2005 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost- beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.07.2005 öffentlich bekanntgemacht.
Am 20.10.2005 wurde ein Scopingtermin zur Erfassung der unter Umweltgesichtspunkten notwendigen, durchzuführenden Arbeiten durchgeführt.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost- sollte dazu dienen,
die Flächen im Geltungsbereich einer neuen Nutzung mit dem Schwerpunkt "Wohnen" zuzuführen und eine Wegeverbindung von der Schwerter Straße zum Gesamtschulbereich zu schaffen.
Nach der Einleitung des Verfahrens und dem durchgeführten Scopingtermin wurde das Verfahren nicht weitergeführt.
Aufgrund der unterschiedlichen Planungsvorstellungen von Investoren und anderen entgegenstehenden städtebaulichen Zielen konnte bislang kein tragfähiges Konzept erarbeitet werden.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost- kann daher eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/05 (567) -Im Sümmern - Ost-
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,1 kB
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