Beschlussvorlage - 0199/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 8/99 (514) -Gewerbegebiet Weststraße/Westpreußenstraße hier: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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25.03.2014
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/99 (514) -Gewerbegebiet Weststraße/Westpreußenstraße sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 19.08.1999.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 8/99 (514) -Gewerbegebiet Weststraße/Westpreußenstraße– wird begrenzt durch
– die Bahntrasse im Norden,
– die Fläche der Westpreußenstraße im Osten,
– die Fläche der Weststraße im Südwesten.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 19.08.1999 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8/99 (514) -Gewerbegebiet Weststraße/Westpreußenstraße– beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 04.09.1999 öffentlich bekanntgemacht.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 8/99 (514) -Gewerbegebiet Weststraße/Westpreußenstraße– sollte der Regelung der städtebaulichen Ordnung, der Sicherung gewerblicher Bauflächen, der Optimierung der Erschließung des Gesamtgeländes sowie der Sicherung einer "Grünfuge" aus der Rahmenplanung Harkort–/Hengsteysee in diesem Bereich dienen.
Nach der Einleitung wurde das Verfahren nicht weitergeführt.
Die seitdem errichteten Industrie- und Gewerbeansiedlungen wurden nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) genehmigt. Im Moment ist noch ein Grundstück unbebaut.
Die Planung zur "Grünfuge" wird nicht weiter verfolgt (es besteht dafür kein Realisierungshintergrund und es gibt auch keine Aussicht auf eine Finanzierung).
Die Schaffung von Planungsrecht und damit die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/99 (514) -Gewerbegebiet Weststraße/Westpreußenstraße-. Ist nicht mehr erforderlich und kann daher eingestellt werden.
Anlage:
Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/99 (514)
-Gewerbegebiet Weststraße/Westpreußenstraße-
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,4 kB
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