Beschlussvorlage - 0109/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Landschaftsrechtliche Befreiung gem. § 67 BNatSchG für die Schaffung einer Zuwegung zum Kinderspielplatz Rissestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Annegret Schulte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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19.03.2014
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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20.03.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der unteren Landschaftsbehörde Hagen liegt ein Antrag der Hagener Entwicklungsgesellschaft (HEG) auf landschaftsrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Errichtung einer Pflege-Zuwegung von der Rissestraße Richtung Kinderspielplatz vor (s. Plan). Bei der betroffenen Weißdornhecke handelt es sich um einen im Landschaftsplan der Stadt Hagen festlegten geschützten Landschaftsbestandteil (Nr. 1.4.2.47).
Näheres s. Antrag der HEG vom 20.12.2013.
Für die Erschließung des Spielplatzes ist es vorgesehen, von der Rissestraße aus eine Zufahrt durch den Gehölzstreifen und über die Grünlandbrache anzulegen. Dafür wird die Trasse so gewählt, dass der zu überwindende Höhenunterschied so gering wie möglich ist und an einer schmalen Stelle der Gehölzstreifen geöffnet wird. Der Oberboden der Wegetrasse wird abgeschoben und nach Herstellung der Zufahrt auf die Böschungsflächen wieder aufgebracht. Anschließend erfolgt eine Raseneinsaat mit Landschaftsrasen. Zwischen der Wegetrasse und dem Gehölzstreifen, sowie auf Teilabschnitten nördlich der Zufahrt, ist die Pflanzung von Sträuchern vorgesehen.
Um einen Ausgleich des Eingriffs zu erzielen, ist eine Nachpflanzung innerhalb eines 1260 qm großen Teilabschnitts des geschützten Landschaftsbestandteils vorgesehen. Diese Nachpflanzung soll dazu dienen, die vorhandenen Lücken zu schließen und ein weiteres Ausbreiten von Fallopia japonica (Japanischer Staudenknöterich) zu verhindern.
Nach eingehender Prüfung vor Ort besteht aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde aufgrund der Topografie und den baulichen Gegebenheiten im Neubaugebiet keine Alternative.
Die untere Landschaftsbehörde empfiehlt, der Befreiung zuzustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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217,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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19.03.2014 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde Hagen, die Befreiung mit der Maßgabe zu erteilen, die in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführten Nebenbestimmungen, Hinweise und Anregungen in den Befreiungsbescheid aufzunehmen.