Beschlussvorlage - 0268/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauantrag:

Erweiterung einer zweizügigen in eine dreizügige KITA für unter 3-Jährige auf dem Grundstück Vorhaller Straße 27 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

Erweiterung einer zweizügigen in eine dreizügige KITA für unter 3-Jährige auf dem Grundstück Vorhaller Straße 27

Gemarkung Vorhalle, Flur 3, Flurstück 628.

 

Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 3/63/BA//0015/14 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 27.2.14.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf „Kindertageseinrichtung“ dargestellt. Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach

§ 34 BauGB zur beurteilen.

 

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen