Beschlussvorlage - 0103/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 5/13 (649) Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Vorbemerkung:

Die Entscheidung über den Bauantrag: 

Änderung einer Vergnügungsstätte – Spielhallen mit Sportwettbereich-

  • Spielhalle 110,10 qm Bestand
  • Spielhalle  26,90 qm  neu
  • Sportwetten  240,00 qm neu

auf dem Grundstück Frankfurter Straße 34-36

Aktenzeichen 2/63/BA/0020/13 wurde mit Schreiben vom 7.6.13 bis zum 7.6.14.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.5.13 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens  Nr. 5/13 (649) –Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straße- beschlossen

Der Beschluss wurde am 31.5.13 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens:

Steuerung von Vergnügungsstätten gemäß dem Fazit aus dem Vergnügungsstättenkonzept.

 

Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens dauert z.Z. noch an.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 5/13 (649) –Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich Frankfurter Straße- ist somit erforderlich.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

gez.

gez.

(Jörg Dehm)

Oberbürgermeister

(Thomas Grothe)

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.03.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen