Beschlussvorlage - 0096/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/13 (648) –Steuerung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel im mittleren Bereich der Wehringhauser Straße-.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Vorbemerkung:

Die Entscheidung über die Bauvoranfrage: geplantes Wettbüro in ehemaliger Videothek auf dem Grundstück Wehringhauser Straße 25b

Gemarkung Hagen, Flur 29, Flurstück 486

AZ.: 2/63/A/0094/12 wurde mit Schreiben vom 10.6.13 bis zum 10.6.14 ausgesetzt.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.5.13 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/13 (648) –Steuerung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel im mittleren Bereich der Wehringhauser Straße- beschlossen.

Der Beschluss wurde am 31.5.13 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Ziel des Bebauungsplanverfahrens:

Steuerung von  Vergnügungsstätten gemäß dem Fazit aus dem Vergnügungsstättenkonzept und Anpassung des Themas Einzelhandel an das Einzelhandel- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen.

 

Die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens dauert z. Z. noch an.

 

Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 4/13 (648) –Steuerung von Vergnügungsstätten und Einzelhandel im mittleren Bereich der Wehringhauser Straße- ist somit erforderlich.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

(Jörg Dehm)

Oberbürgermeister

(Thomas Grothe)

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.03.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen