Beschlussvorlage - 0088/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 6/86 (423) –Volmeaue – Teil II.

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 9.6.2011 die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) –Volmeaue- Teil II beschlossen.

Dieser Beschluss wurde am 21.6.2011 ortsüblich öffentlich bekanntgemacht.

 

Nach § 17 (1) BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre für den o. g. Geltungsbereich wurde vom Rat der Stadt am 16.5.2013 beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte am 31.5.2013.

 

Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde nach § 17 (2) BauGB die Frist bis zu einem weiteren Jahr verlängern.

 

Ziel des Bebauungsplanänderungsverfahrens:

Änderung von Festsetzungen zur Neuregelung von Vergnügungsstätten, hier insbesondere Spielhallen und Wettbüros.

 

Die Bebarbeitung dauert z. Z. noch an.

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist somit nochmals um ein Jahr zu verlängern.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.03.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen