Beschlussvorlage - 0264/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Mittel in Höhe von 10.400,- € werden aus der Sportpauschale bereitgestellt.

 

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter der Voraussetzung der

Genehmigung des Haushaltes 2014/2015.

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Sachverhalt

Kurzfassung

-

 

 

Begründung

Aus Brandschutzgründen dürfen im Foyer des im Sportzentrum Helfe befindlichen Kiosks, der vom Verein TuRa 1872 Hagen e.V. angemietet ist, seit April 2012 keine elektrischen Geräte mehr betrieben werden.

 

Der Umkleideraum 1, der derzeit lediglich als Umkleide- und Ablagemöglichkeit des städtischen Personals (Objektbetreuer und Reinigungskräfte) genutzt wird, kann durch entsprechenden Umbau so gestaltet werden, dass dort wieder elektrische Geräte betrieben werden dürfen, da dieser Raum in einem bereits bestehenden Brandabschnitt der Halle liegt.

Die Vereine, die im Sportzentrum Helfe trainieren und Spielbetrieb haben, werden in Eigenregie eine Küchenzeile einbauen. Der Verkauf von zubereiteten Speisen und Getränken, der eine wesentliche Finanzierungsgrundlage für viele Vereine darstellt, kann dann über eine Durchreiche in das Foyer realisiert werden.

 

Der Umbau umfasst:

-          Maurerarbeiten (Durchreiche)

-          T-30 RS-Klappe

-          Neue (zu öffnende) Lichtkuppel und Abschottung

-          Ablagen in der Eingangshalle

-          Abgehängte Decke umbauen

-          Änderung Lüftungsanlage und Brandmelder

-          Elektroarbeiten

-          Malerarbeiten

-          Planungsleistung (GWH)

-          Ggf. Anpassung Brandschutzkonzept

-           

Die Baukosten lt. Kostenschätzung der GWH vom 12.02.2014 betragen insgesamt 10.400,- €

 

Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter der Voraussetzung der

Genehmigung des Haushaltes 2014/2015.

 

Zunächst ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme aus der Sportpauschale eingeplant.

Die Bezirksvertretung Nord hat jedoch einen Zuschuss in Aussicht gestellt. Die Höhe des Zuschusses ist allerdings noch nicht bekannt, da dieses Gremium erst am 26.03.14 tagt.

Dieser zugesagte Zuschuss verringert dann den Aufwand aus der Sportpauschale.

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

42.40

Bezeichnung:

Sportstätten und Bäder

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

10011

Bezeichnung:

Sportzentrum Helfe

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

414100

10400

 

 

 

Aufwand (+)

521530

10400

 

 

 

Eigenanteil

 

0

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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18.03.2014 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen