Beschlussvorlage - 0253/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenhier: Voswinckelstr. 1 (Ricarda-Huch-Schule)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.03.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.04.2014
|
Beschlussvorschlag
Das Gymnasium „Ricarda-Huch-Schule“, Voswinckelstr. 1, Gemarkung Hagen, Flur 49, Flurstück 300 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz –DSchG NRW vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen (§ 3 DSchG NRW).
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung der Ricarda-Huch-Schule, Voswinckelstr. 1 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert der Ricarda-Huch-Schule, Voswinckelstr. 1 wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 01.02.1996 und 06.05.2013 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.
Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz NRW liegen vor. Das Baudenkmal ist daher in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.
Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.
Die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 5 Buchst. q der Hauptsatzung nach vorheriger Anhörung der Bezirksvertretung.
