Beschlussvorlage - 1209/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Baudenkmal Lohmannstr. 11 wird gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz (Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen – Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) aus der Denkmalliste der Stadt Hagen gelöscht

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Sachverhalt

Kurzfassung

Löschung des Baudenkmals Lohmannstr. 11 aus der Denkmalliste der Stadt Hagen

 

Begründung

Bei einer Ortsbesichtigung im Dez. 1994 wurde festgestellt, dass aufgrund einer nicht ordnungsgemäß ausgeführten Baumaßnahme das Baudenkmal bis auf die Erdgleiche beseitigt wurde. Das Denkmal ist damit untergegangen.

 

 

Der Nachfolgebau (ehemals Gaststätte Busch) wurde als dem Baudenkmal gleichendes neues Gebäude mit vorgesetzter Fachwerkkonstruktion (außen) errichtet. Bei einer Rekonstruktion handelt es sich jedoch regelmäßig nicht um ein Denkmal, da der historische Zeugniswert nicht mehr existiert.

 

Da die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen ist das am 30.06.1992 in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragene Baudenkmal damit gemäß § 3 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz aus der Denkmalliste zu löschen.

 

Das Benehmen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurde hierzu bereits am 09.05.1995 erteilt. Die Löschung soll nunmehr vollzogen werden.

 

Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Löschung aus der Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Buchst. t der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der Gemeindeordnung NRW.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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22.01.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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26.02.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen