Vorschlag zur Tagesordnung - 0218/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Beratung der Fortschreibung des EHK für Hagen beschließt die BV und bittet Rat und nachberatende Gremien für den Bezirk Hohenlimburg gleichlautende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Die BV Hohenlimburg lehnt eine Änderung des Bebauungsplanes für die Innenstadt Hohenlimburg in dieser Hinsicht ab und betrachtet insbesondere die Fläche an der Langenkampstraße weiterhin ausdrücklich als potentielle Expansionsfläche (dem gültigen Bebauungsplan folgend) des Einkaufsbereiches Hohenlimburger Innenstadt, die bereits durch die ehemalige Parkhausfläche und neue Lebensmittelmärkte für eine adäquate Quartiersversorgung ergänzt wurde.

 

2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg unterstreicht die Richtigkeit der Entwicklung der Gewerbebrachen an den Altstandorten Elektro- & Gasamaturen und Heraeus Künzer als Einzelhandelsstandorte. Gleichermaßen bleibt es grundsätzlich richtig, den Verkaufsbereichen der Innenstadt die Flächen im Langenkamp zuzuführen. Die BV Hohenlimburg lehnt die restriktive Kategorisierung des fortgeschriebenen Einzelhandelsgutachtens der bestehenden Einzelhandelsbereiche für Elsey ab. Der Bereich auch der erweiterten Möllerstraße beinhaltet nicht hinreichend die eindeutigen Nahversorgungsfunktionen anderer benachbarter (als Sondergebiet kategorisierter) Standorte, die sie auch verkaufsflächenmäßig gar nicht bieten konnte und kann, die aber gleichwohl für die Größe des betroffenen Wohngebietes erforderlich und geboten sind. Auch bei größten Pressversuchen passt nicht alles in künstlich von außen aufgesetzte Schablonen.

 

3. Eine eindeutige Qualifizierung des gesamten Gebietes des Bebauungsplanes I als

Sonderstandort BERLET, das auch von der Möllerstraße und umliegenden Wohnbereichen

problemlos zu Fuß erreichbar ist,  ist der Sache nicht dienlich und eine generelle

Forderung der Umstellung des Planungsrechtes ist weder sachdienlich noch richtig. Die

Bezirksvertretung lehnt eine Änderung des Planungsrechts am dargestellten Standortbereich und anliegenden Gebieten jenseits der A46 und eine Umstellung auf angebliche Erfordernisse der BauNVO im Sinne der Bevölkerung und Verbraucher ab.

 

4. Seit fast mindestens 15 Jahren wird in Hohenlimburg ein geeigneter Standort für einen Baumarkt gesucht. Der Plan, diesen nun im Bereich des derzeitigen Sportplatzes Am Ostfeld und auf anliegenden Grundstücken zu genehmigen und bauen zu lassen, ist in dem Einzelhandelskonzept für Hohenlimburg zu ermöglichen und realisierbar zu halten.

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Sachverhalt

Begründung

 

Siehe Anlage 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.02.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen