Beschlussvorlage - 0151/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Anmeldeverfahren der Lernanfänger an den Grundschulen für das Schuljahr 2014/2015 - Umsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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18.02.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom 11. bis 14.11.2013 statt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). In der Vorlage wird die konkrete Berechnung der KKR dargelegt. In den beiden Anlagen werden zudem konkrete Vorschläge zur Umsetzung der KKR und weiterhin zur Bildung der Klassenstärken unterbreitet.
Begründung
Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom 11. bis 14.11.2013 statt.
Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird.
Von der rechnerisch ermittelten Zahl von 64,78 Klassen entfallen die Nachkommastellen. Weiterhin wird um eine ganze Zahl abgerundet, somit ergibt sich eine KKR von 63 möglichen Eingangsklassen. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.
Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde aufgrund der erfolgten Anmeldungen (1.467 Kinder) sowie der noch ausstehenden Anmeldungen (23 Kinder) auf 1.490 Kinder errechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 63 Eingangsklassen.
Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte
- 15 bis 29 SchülerInnen = 1 Eingangsklasse
- 30 bis 56 SchülerInnen = 2 Eingangsklassen
- 57 bis 81 SchülerInnen = 3 Eingangsklassen
- 82 bis 104 SchülerInnen = 4 Eingangsklassen
die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten.
Danach könnten zum Schuljahr 2014/2015 maximal 65 Eingangsklassen gebildet werden.
Wie bereits erwähnt, darf die errechnete KKR von 63 Eingangsklassen jedoch nicht überschritten werden. Diese Vorgabe hat die Verwaltung mit dem Unterausschuss Schulentwicklungsplanung in der Arbeitssitzung am 20.01.2014 erörtert. Der Unterausschuss hat dazu angeregt, an der Emil-Schumacher Grundschule lediglich zwei Eingangsklassen zu bilden.
Weiterhin an dem Grundschulverbund Freiherr-vom-Stein insgesamt nur zwei Eingangsklassen. Damit wird die Vorgabe von 63 Eingangsklassen erreicht.
Zur konkreten Umsetzung der Klassenbildung werden mit den Anlagen 1 und 2 Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, wobei eine Kombination beider Modelle möglich ist.
Die Anlage 1 berücksichtigt die maximale Zahl aufzunehmender Kinder im Rahmen der sogenannten Klassenbildungswerte. Hierbei könnten die meisten Kinder an der Schule ihrer Wahl berücksichtigt werden. Gleichwohl müssen 21 Kinder an einer anderen Grundschule aufgenommen werden. Davon entfallen 12 Kinder auf den GS-Verbund Freiherr-vom-Stein.
Im Rahmen ausgewogener Klassenbildungen hat der Schulausschuss für das Schuljahr 2013/2014 beschlossen, die maximale Anzahl der aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen für den überwiegenden Teil der Eingangsklassen auf 25 zu begrenzen. In der Anlage 2 wird dieser Vorschlag bezogen auf 2014/2015 durchgängig so dargestellt. Bei dieser Variante müssten 64 Kinder an einer anderen Grundschule aufgenommen werden.
Unbenommen davon, welche Variante letztlich umgesetzt wird, können die noch offenen 23 Anmeldungen nur im Kontingent der 63 Eingangsklassen und dort lediglich im Rahmen freier Plätze Berücksichtigung finden.

18.02.2014 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2014/2015 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl gemäß der Anlage B mit den folgenden Änderungen beschlossen.
- An GS Overberg können 29 Schüler/innen angenommen werden.
- Am Grundschulverbund Freiherr-vom-Stein können insgesamt 56 Schüler/innen angenommen werden.
Die Vorlage wird zum 01.08.2014 umgesetzt.
20.02.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2014/2015 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl gemäß der Anlage “Variante an allen Schulen durchgängig maximal 25 SchülerInnen pro Klasse“ beschlossen.
Des Weiteren sind folgenden Abweichungen zu berücksichtigen:
- An GS Overberg können 29 Schüler/innen angenommen werden
- Am Grundschulverbund Freiherr-vom-Stein können insgesamt
56 Schüler/innen angenommen werden.
Die Vorlage wird zum 01.08.2014 umgesetzt.