Beschlussvorlage - 1212/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.mbH) auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH  (HVG) zu verschmelzen, um dadurch Optimierungspotenziale zu nutzen und durch die Verschlankung der Beteiligungsstruktur Kosteneinsparungen zu erzielen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt hierzu die Erhöhung des Stammkapitals der HVG sowie die Übernahme des durch die Kapitalerhöhung entstandenen Gesellschaftsanteils an der HVG durch die Stadt Hagen gegen Verschmelzung der G.I.V.mbH.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass vor Umsetzung der Schritte nach Ziffer 1. bis 2. die G.I.V.mbH ihren Anteil an der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) dergestalt teilt, dass ein Anteil von 408.040 € (rd. 3,9 %) entsteht. Dieser Anteil wird dann von der G.I.V.mbH als Sachausschüttung an die Stadt Hagen ausgekehrt.

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die Beschlüsse zu Ziffer 1. bis 3. durch entsprechende schriftliche Gesellschafterbeschlüsse bei der G.I.V.mbH, der ha.ge.we  und der HVG  - nach erfolgter Vorberatung in den Aufsichtsräten - umzusetzen und alle weiteren zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Rechtshandlungen vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Die Beschlussvorlage „Umsetzung der HSP-Maßnahme „Neuordnung der Beteiligungsstruktur“; hier: Verschmelzung der G.I.V.mbH auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH“ mit der Drucksachennummer 1022/2012, auf die hier voll inhaltlich Bezug genommen wird, wurde am 21.03.2013 im Rat der Stadt Hagen zurückgestellt, weil insbesondere zunächst steuerliche Fragen geklärt werden sollten.

 

Die öffentliche Berichtsvorlage aus der Ratssitzung am 14.11.2013 mit der Drucksachennummer 0930/2013, auf die hier ebenfalls voll inhaltlich Bezug genommen wird, beinhaltete bereits die Klärung von vier der fünf gestellten steuerlichen Fragestellungen. Das Finanzamt Hagen hatte die Fragen der Ziffern 1. bis 4. mit Datum vom 06.09.2013 durchweg positiv und verbindlich beauskunftet, so dass für diese Fragestellungen steuerliche Risiken ausgeschlossen sind und die erwarteten wirtschaftlichen Vorteile realisiert werden können.

 

Offen blieb die Fragestellung 5, und zwar den Nichtanfall von Grunderwerbsteuer auf das Grundvermögen der ha.ge.we zu beauskunften.

 

Zu Ziffer 5 bestätigt nun das Finanzamt verbindlich mit Datum vom 03.12.2013 (Anlage), dass die Sachausschüttung der G.I.V.mbH an die Stadt Hagen und die Verschmelzung der G.I.V.mbH auf die HVG keine Grunderwerbsteuer auf die Grundstücke der ha.ge.we auslösen.

 

Somit sind nach den verbindlichen Auskünften sämtliche steuerliche Risiken ausgeschlossen.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen Einsparungen in Höhe von 100.000 – 150.000 €

 

gez.

Jörg Dehm, Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.02.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.02.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen