Beschlussvorlage - 0114/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum gemeinsamen Versorgungsamt Dortmund/Bochum/Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Initiative der Stadt Dortmund soll der Kooperationsvertrag zur Versorgungsverwaltung rückwirkend zum 1.1.14 angepasst werden. Die ausgehandelten Veränderungen sind sachgerecht, führen allerdings zu einer Mehrbelastung für die Stadt Hagen.
Begründung
Mit der Auflösung der Versorgungsämter zum 31.12.07 und der damit verbundenen Übertragung des Schwerbehindertenrechts und des Elterngeldes auf die Kreise und kreisfreien Städte zum 01.01.08 haben sich die Städte Dortmund, Bochum und Hagen darauf verständigt, dies in einer gemeinsamen Kooperation durchzuführen. Die Stadt Dortmund hat durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19.12.2007 die Aufgabenerfüllung für die Städte Bochum und Hagen übernommen. Die Städte Bochum und Hagen haben sich ihrerseits dazu verpflichtet, der Stadt Dortmund die anfallenden Kosten entsprechend der bestehenden Vereinbarung und Verrechnung der Kostenerstattung des Landes zu erstatten.
Zum 1.8.13 ist ferner das Betreuungsgeldgesetz in das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eingefügt worden und in Kraft getreten. Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit kraft Bundesgesetzes wahr. Das Betreuungsgeld wurde in den anhängenden Entwurf der veränderten Kooperations-Vereinbarung mit aufgenommen.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Dortmund hat die Kostenverrechnung mit den Kooperationspartnern Bochum und Hagen geprüft und kam u.a. zu der Feststellung, dass kein geeigneter Kostenverteilungsschlüssel verwendet wurde, da die Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune nicht dem Anteil der tatsächlich angefallenen Personal- und Sachkosten entsprechen muss, der auf die jeweiligen Kommune entfällt. In Absprache mit Vertretern der Stadt Dortmund, Bochum und Hagen wurde der Kostenverteilerschlüssel auf die Stellenanteile der einzelnen Kooperationspartner neu festgelegt:
- Der Gesamtaufwand soll nicht mehr wie bisher nach den Einwohnerzahlen sondern nach den Fallzahlen und dem sich hieraus ergebenden Personalschlüssel verteilt werden. Die Abrechnung nach Einwohnerzahlen stellte die Stadt Hagen in der Vergangenheit etwas besser als die Kooperationspartner. Diese “Besserstellung“ der Stadt Hagen entfällt mit der Neuregelung. Aktuell führt der veränderte Schlüssel daher zu einer geringfügigen Verschlechterung für Hagen, was sich aber je nach Fallzahlenentwicklung jederzeit in der Zukunft auch wieder umkehren kann.
- Die Abrechnung der Sachmittel wird vereinfacht und erfolgt künftig nach KGSt-Pauschalen. Overheadleistungen wurden in der Vergangenheit zum Nachteil der Stadt Dortmund nur unzureichend verrechnet. Sie werden künftig pauschal nach KGSt abgerechnet. Dieser Punkt führt zu einer weiteren Verschlechterung, ist aber als sachgerecht anzusehen.
- Darüber hinaus werden auch die Personalkosten nach KGSt-Kostensätzen abgerechnet. Die (hohen) Personalkostensätze nach KGSt sind zum Vorteil für die Kooperationspartner, die überdurchschnittlich viel Personal stellen und zum Nachteil derjenigen, die weniger Personal stellen. Hagen stellt weniger Personal als nach dem Verteilschlüssel gestellt werden müsste. Daraus folgt unmittelbar, dass sich der Anteil Hagens am Gesamtaufwand erhöht.
- Das für das Betreuungsgeld erforderliche Personal muss anteilig von Hagen entweder gestellt werden oder Hagen muss die von den anderen getragenen Personalkosten nach den KGSt-Personalkostensätzen erstatten. Gegenwärtig ist noch kein Hagener Mitarbeiter für die Abwicklung des Betreuungsgeldes in die Kooperation gegangen.
Die finanziellen Auswirkungen lassen sich nur schwer abschätzen. Sie sind von verschiedenen Parametern abhängig wie z. B. der weiteren Fallzahlenentwicklung in der Kooperation (insbesondere auch beim Betreuungsgeld) und dem Umfang des Hagener Personaleinsatzes. Werden diese Parameter als konstant gesetzt, dann führen die oben genannten Veränderungen zu einer jährlichen Mehrbelastung von etwa 60.000 € für die Stadt Hagen, wobei sich der größte Teil hiervon durch die neue Aufgabe ’Betreuungsgeld’ ergibt. In diesem Kontext ist derzeit noch nicht abzusehen, ob die seitens der Kommunen vorgebrachten Konnexitätsargumente letztlich greifen und hierüber ein Ausgleich der Kosten stattfindet oder ob die kommunalen Mehrbelastungen wie vom Land ins Feld geführt so gering sind, dass die Geringfügigkeitsgrenze für Konnexität zum Nachteil der Kommunen greift. Der kommunale Personal- und Sachmittelaufwand für die Leistungserbringung wird in Abstimmung zwischen Land und Kommunen derzeit landesweit erhoben.
Der hier dargestellte finanzielle Mehraufwand konnte zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014/2015 noch nicht berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen, diesen Mehraufwand über die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Teilpläne innerhalb des Budgets von 55 aufzufangen.
Die Veränderungen sind inhaltlich, auch wenn sie Hagen schlechter stellen als in der Vergangenheit, nicht zu beanstanden. Verständlicherweise drängt insbesondere Dortmund auf die durchaus nachvollziehbaren und “systemkonformen“ Anpassungen. Dortmund, Bochum und Hagen haben sich darüber ausgetauscht und sich auf das beschriebene Vorgehen geeinigt. In Dortmund und Bochum ist der Vertrag, dessen Wortlaut dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, bereits Ende letzten Jahres unterschrieben worden. Da die Regelungen bereits ab 1.1.14 greifen sollen, wird unter zeitlichen Aspekten auf eine Vorberatung im HFA verzichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.80 1.31.22 | Bezeichnung: | Elterngeld Schwerbehindertenrecht |
Produkt: | 1.36.80.01 1.31.22.01 | Bezeichnung: | Elterngeld Schwerbehindertenrecht |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2014 | 2015 | 2016 | Folgejahre |
Ertrag (-) |
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Aufwand(+) | 523200 | + 60.000€ | +60.000€ | + 60.000€ | + 60.000€ |
Eigenanteil |
| + 60.000€ | +60.000€ | + 60.000€ | + 60.000€ |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
x | Finanzierung kann im Rahmen des Deckungskreises gemäß § 8b der Haushaltssatzung 2014/2015 gesichert werden |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez.
| gez.
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(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez.
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Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
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(wie Dokument)
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40 kB
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