Beschlussvorlage - 0072/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.02.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster vorzuschlagen:
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Der Beschluss, der mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl erfolgt, wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für die ab 31.01.2015 beginnende Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Münster sind von der Stadt Hagen 2 Personen vorzuschlagen.
Begründung
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) läuft am 31.01.2015 ab.
Gem. § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) in der jeweils gültigen Fassung haben die Kreise und kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen. Die Zahl der Personen, die in diese Vorschlagsliste aufzunehmen sind, wird vom Wahlausschuss bestimmt. Von der Stadt Hagen sind demnach 2 Personen vorzuschlagen.
Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die Bestimmungen der §§ 20 bis 23 und 28 VWGO zu beachten, die gem. § 34 VWGO für das OVG entsprechend gelten; diese sind als Anlage beigefügt.
Insbesondere wird auf § 22 Nr. 3 VWGO hingewiesen, wonach Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind –, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können. Zum öffentlichen Dienst zählt auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen).
Das OVG bittet „nur Personen vorzuschlagen, die zur Übernahme des richterlichen Ehrenamtes bereit sind“ und die jetzt vorzuschlagenden Personen nicht zusätzlich in die Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichtes in Arnsberg aufzunehmen, um Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung zu vermeiden.
In die Vorschlagsliste, die die doppelte Anzahl der endgültig erforderlichen ehrenamtlichen Richter enthalten muss, sind gem. § 28 VWGO folgende Angaben aufzunehmen:
- Name, Vorname,
- Geburtstag, Geburtsort,
- Beruf,
- vollständige Anschrift,
- Angabe, ob der/die Vorgeschlagene einer kommunalen Vertretungskörperschaft angehört (§ 54 Abs. 3 VWGO).
Bei der Berufsbezeichnung sind Sammelbegriffe wie Kaufmann, Angestellter etc. zu vermeiden, bei Rentnern und Pensionären sind die früheren Berufsbezeichnungen mit anzugeben.
Das OVG bittet weiterhin, „soweit möglich Frauen ausreichend zu berücksichtigen, da diese bei der Ausübung des ehrenamtlichen Richteramtes noch unterrepräsentiert sind. Es würde begrüßt, wenn unter den Vorgeschlagenen auch jüngere Kandidaten und Personen mit Migrationshintergrund Berücksichtigung fänden“.
Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gem. § 28 VWGO die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Für die zurzeit laufende Amtsperiode wurden durch Beschluss des Rates vom 12.02.2009 Frau Petra Priester-Büdenbender und Herr Jürgen Glaeser vorgeschlagen. Endgültig gewählt wurde Frau Priester-Büdenbender.
Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, 2 Personen zur Aufnahme in die Liste beim OVG vorzuschlagen, von denen dann letztendlich eine Person als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter gewählt werden wird.
