Beschlussvorlage - 0136/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht „Perspektive 2020“ der interkommunalen Arbeitskreise Konzept Ruhr und Wandel als Chance zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand der von den Kommunen der Metropole Ruhr verfolgten Projekte der nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung für den Zeitraum 2007 bis 2013.

 

 

Begründung

 

Die Städte und Kreise in der Metropole Ruhr bereiten sich gemeinschaftlich auf die neue Förderperiode der Europäischen Regionalfonds EFRE, ESF und ELER für den Zeitraum 2014-2020 sowie Veränderungen bei weiteren Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene – zum Beispiel bei der „Gemeinschaftsaufgabe (GA)“ – vor. Darüber hinaus zieht die Metropole Ruhr zum Jahresende 2013 eine Bilanz der kommunal gesteuerten Investitionen in der nachhaltigen Stadt- und Regional­entwicklung für den Zeitraum 2007-2013.

Seit 2007 begleiten die zwei interkommunalen Arbeitsgemeinschaften „Konzept Ruhr“ und „Wandel als Chance“ diesen Prozess. Sie erarbeiten konzeptionelle Ansätze, tauschen Erfahrungen zu lokalen Maßnahmen aus und dokumentieren deren Umsetzung. Mit dem diesjährigen Bericht „Perspektive 2020“ formulieren die beiden interkommunalen Arbeitsgemeinschaften Perspektiven für die neue Förder­periode und legen Rechenschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des

  • Konzepts Ruhr – „übergreifende Strategie zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung“ und des
  • Positionspapiers Wandel als Chance – „zur Bewältigung von Folgen der Kohlebeschlüsse“ ab. Hiervon ist die Stadt Hagen nicht betroffen.

Der aktuelle Bericht

  • dokumentiert den Stand der Umsetzung von Projekten in beiden Arbeitsfeldern,
  • beschreibt grundsätzliche Zielstellungen für den Zeitraum bis 2020 und
  • formuliert erste Ansätze zur Neuausrichtung inhaltlicher Schwerpunkte vor dem Hintergrund einer sich verändernden Förderlandschaft.

Analog zur EU-Strategie „Europa 2020“ aus dem Jahr 2010, die auf umfassende Maßnahmen zur Steigerung von Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Euro­päischen Union durch aktive Regionalentwicklung setzt, haben die Städte und Kreise für den laufenden Diskussionsprozess den Leitbegriff Perspektive 2020 gewählt.

 

Wesentlicher Bestandteil des Konzepts Ruhr ist eine begleitende – und jährlich aktualisierte – Projektliste zu denjenigen Vorhaben, die aus Sicht der kommunalen Gebietskörperschaften von Bedeutung für die nachhaltige Stadt- und Regionalent­wicklung sein sollen. Dazu haben die Kommunen eine klare Priorisierung ihrer eigenen Vorhaben im Hinblick auf Dringlichkeit und Finanzierbarkeit geschaffen.

Alle Projekte müssen im Wettbewerb mit anderen Teilregionen des Landes bestehen können. Durch das gemeinsame Handeln konnten trotz der Konkurrenz mit anderen Regionen erhebliche Fördermittel aus allen verfügbaren Programmen akquiriert werden. Im Rahmen des Statusberichts 2013 enthält die Projektliste 433 Vorhaben der Kommunen, des RVR, der Emschergenossenschaft, der Kultur Ruhr GmbH und der Ruhr Tourismus GmbH zur nachhaltigen Stadt- und Regional­entwicklung.

 

Zwischenzeitlich konnten bereits 116 Vorhaben vollständig abgeschlossen werden; weitere 216 befinden sich in der Umsetzung. Insgesamt 78 Projekte sind inter­kommunal angelegt. Mehr als 80 Vorhaben werden durch die Kombination verschiedener Förderprogramme realisiert.

 

In der Stadt Hagen sind insgesamt zehn Vorhaben in der Projektliste enthalten. Davon sind zwei Projekte weitgehend abgeschlossen (Stadtumbau West Oberhagen/Eilpe und Abriss Werk IV im Nahmertal), ein Vorhaben befindet sich in der Umsetzung (Soziale Stadt Wehringhausen) und sieben Maßnahmen sind aufgrund fehlender Förder- und Eigenmittel derzeit nicht umsetzbar. (Ein Auszug der Projektliste mit den Hagener Projekten ist als Anlage beigefügt).

 

Für die gesamte Region der Metropole Ruhr ist festzuhalten, dass mit Stand vom November 2013 im Rahmen des kontinuierlichen Projektmonitorings rund 76% der erfassten Maßnahmen zur nachhaltigen Stadterneuerung abgeschlossen oder in der Realisierung sind. Von den aktuell kalkulierten 3,1 Mrd. € an öffentlichen Ausgaben sind rund 2,5 Mrd. € - das entspricht rund 80% - bereits verausgabt oder über Förderbescheide und kommunale Beschlüsse bewilligt.

Die Gesamthöhe der durch alle Projekte induzierten privaten Investitionen – unmittel­bare Projektbeiträge und erwartete Folgeinvestitionen – liegt bei rund 7,6 Mrd. €.

 

Ziel der jährlich fortgeschriebenen Positionierung im Rahmen von „Wandel als Chance“ ist es, den vollständigen Wegfall von Arbeits- und Ausbildungsplätzen des Bergbaus in der Metropole Ruhr und im Kreis Steinfurt bis zum Jahr 2018 durch eine langfristig angelegte Strategie zu kompensieren und dafür einen Konsens mit den staatlichen Ebenen zu finden.

Schwerpunkt der Arbeit im Jahr 2013 war die Vorbereitung einer Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der RAG AG und der RAG MI sowie 16 Kommunen zur „Vorausschauenden Nachnutzung städtebaulich bedeutsamer Bergbauflächen“. Die Vereinbarung definiert gemeinschaftliche Entwicklungsziele und regelt Zuständigkeiten sowie Abstimmungsverfahren bei der Neunutzung von 20 bereits stillgelegten oder demnächst stillzulegenden Bergbauflächen.

Die Stadt Hagen ist hier nicht beteiligt.

Die Vereinbarung ist ausverhandelt und liegt derzeit in den beteiligten Kommunen und Kreisen, auf der Landesebene sowie bei den Vorständen und Geschäfts­führungen der beteiligten Unternehmen zur abschließenden Beschlussfassung vor. Eine Unterzeichnung der Vereinbarung soll – die entsprechenden Beschlüsse vor­ausgesetzt – zu Beginn des Jahres 2014 erfolgen.

 

Darüber hinaus haben sich die interkommunalen Arbeitsgemeinschaften – in Zusammenarbeit mit den kommunalen EU-Referaten und dem RVR – intensiv in die Diskussion mit dem Land NRW zur Vorbereitung der „Operationellen Programme“ für die nächste EU-Förderperiode eingebracht. Im Fokus stand dabei zunächst der Förderfonds „EFRE- Europäischer Fonds zur Regionalentwicklung“. Kurz vor Ab­schluss der Vorbereitung des Operationellen Programms ist festzuhalten, dass eine Reihe von Anregungen der Metropole Ruhr in das Programm aufgenommen wurde. Dazu gehören zum Beispiel: Die Möglichkeit zur Entwicklung fondsübergreifender Anträge, die Reduzierung der Zahl der Bewilligungsstellen oder die Erweiterung des Innovationsbegriffs.

Inhaltliche Schwerpunkte des EFRE für den Zeitraum 2014 bis 2020 werden die Stärkung von Forschung und Technologie, die Reduzierung der C0²-Emissionen und damit verbundene Maßnahmen, die nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sowie die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen sein. Vor diesem Hintergrund haben die Städte und Kreise unter der Überschrift „Perspektive 2020“ erste Ansätze für Konzepte und Projektschwerpunkte entwickelt.

 

Im Mittelpunkt dieser Überlegungen stehen die drei Themen „Stadt – Klima – Bildung“. Die drei Schwerpunkthemen sind inhaltlich eng verbunden und ergänzen sich wechselseitig und stehen für einen Innovationsbegriff, der soziale, kulturelle, technologische, ökonomische, ökologische und infrastrukturelle Komponenten enthält. Für alle drei Bereiche gilt: Die Städte und Kreise verfügen eigenständig über erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, die aus lokaler Verantwortung und regionaler Zusammenarbeit resultieren. Sie sind allerdings darauf angewiesen, das die entsprechenden Förderprogramme und rechtlichen Rahmensetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union die Umsetzung integrierter Maßnahmen ermöglichen.

Gemeinschaftlich entwickelte Handlungsfelder untersetzen die drei Schwerpunkt­themen. Dazu gehören:

  • Gemeindeübergreifende Stadträume
  • Stadtentwicklung mit neuen Finanzierungsformen
  • Gewerbliche Flächenentwicklung
  • Klimaorientierte Quartiersentwicklung
  • Stadt und Wissen

In einer Reihe von Städten sind bereits konkrete Projekte oder konzeptionelle Überlegungen für integrierte Vorhaben in Vorbereitung. Dazu gehört in der Stadt Hagen das Projekt B7>17.

 

Mit diesem Stand der Vorbereitung hat die Metropole Ruhr eine Vorreiterrolle bei der frühzeitigen Entwicklung von Vorhaben übernommen, die auf die inhaltlichen Schwerpunkte der nächsten EU-Förderperiode abgestimmt sind.

 

Die Arbeit der interkommunalen Arbeitskreise wird sich im Jahr 2014 auf die weitere Ausformung der Schwerpunktthemen, die Konkretisierung der Handlungsfelder und die Weiterentwicklung von Projekten konzentrieren. Hinzu kommt die Einflussnahme auf die inhaltliche Ausgestaltung der weiteren EU-Fonds in NRW. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt beim Europäischen Sozialfonds ESF.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

gez.  Jörg Dehm

Oberbürgermeister

gez. Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.02.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen