Beschlussvorlage - 0966/2013
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung der Stadtbücherei Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Fromme
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; OB Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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07.11.2013
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13.02.2014
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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13.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadtbücherei Hagen passt mit dieser Änderung der Gebührenordnung die Benutzungsgebühren an das erweiterte Leistungsspektrum der Stadtbücherei an
und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Hagen.
Begründung
Die Stadtbücherei Hagen reagiert mit der Neufassung der Gebührenordnung auf die weiterhin angespannte finanzielle Lage der Stadt Hagen sowie auf die berechtigte Forderung an alle Einrichtungen der Stadt Hagen, Wege zu einer Erhöhung der Einnahmen zu finden und somit einen weiteren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Damit wird auch der Ratsbeschluss zum HSP vom 14.11.2013 umgesetzt.
Die letzte Änderung der Gebührenordnung erfolgte zum 01.12.2006. Erweiterungen im Leistungsspektrum der Stadtbücherei (z.B. die Einführung der Onleihe, das ist die Ausleihe von e-Medien) rechtfertigen auch inhaltlich eine Anpassung der Benutzungsgebühren an dieses verbesserte Angebot.
§ 1 - Benutzungsgebühr
Die seit dem 01.12.2006 gültige Gebührenordnung sieht vor, dass für die Inanspruchnahme der Stadtbücherei eine jährliche Benutzungsgebühr von 12 Euro, ermäßigt von 6 Euro, erhoben wird. Die neue jährliche Benutzungsgebühr soll
15 Euro betragen, ermäßigt 7 Euro. Die Kosten des Familienausweises sollen zukünftig 20 statt 15 Euro betragen.
Neu:
Für die Inanspruchnahme der Bücherei werden folgende jährliche Benutzungsgebühren (Grundgebühren) erhoben:
Erwachsene: 15,- €,
Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: 7,- €
Familienausweis (gültig für: Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften und für Eltern sowie allein Erziehende mit minderjährigen Kindern mit gemeinsamer Wohnadresse): 20,- €
Schüler und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 7,- €
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BUFDI) und am freiwilligen sozialen Jahr (FSJ): 7,- €
Empfänger/innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 7,- €
Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 7,- €
§ 2 - Tagesausweis
Mit dem Tagesausweis können einmalig 5 Medien ohne Verlängerungsmöglichkeit entliehen werden. Bisher beträgt die Gebühr für den Tagesausweis 2,50 Euro.
Neu:
Die Gebühr für einen Tagesausweis mit der Berechtigung zur einmaligen Ausleihe von 5 Medien ohne Verlängerungsmöglichkeit beträgt 5 €.
§ 3 - Ersatzausweis
Bei Verlust des Benutzerausweises erstellt die Stadtbücherei kostenpflichtig einen Ersatzausweis. Bisher beträgt die Gebühr für diesen Ersatzausweis für alle Nutzergruppen 2,50 Euro.
Neu:
Für die Neuausstellung eines Benutzerausweises zahlen Erwachsene zukünftig eine Gebühr von 5 €. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr bleibt die bisherige Gebühr bestehen.
Entwicklung der Einnahmen aus Benutzungsgebühren ab 01.01.2014:
Prognose Mehreinnahmen unter Zugrundelegung der Fallzahlen des Jahres 2012:
Aus § 1: Benutzungsgebühr
3.379 Vollzahler: 3 Euro Mehrzahlung = 10.137 Euro
2.027 ermäßigte Zahler: 1 Euro Mehrzahlung = 2.027 Euro
975 Familienausweise: 5 Euro Mehrzahlung = 4.875 Euro
17.039 Euro
Aus § 2: Tagesausweis
78 Tagesausweise: 2,50 Euro Mehrzahlung = 195 Euro
Aus § 3: Ersatzausweis
157 Ersatzausweise: 2,50 Euro Mehrzahlung = 392,50 Euro
Analog zum Rückgang der Hagener Einwohnerschaft gibt es auch stetige Rückgänge beim Kundenstamm der Stadtbücherei: Jährlich verliert die Hagener Stadtbücherei 2 bis 3 Prozent ihrer angemeldeten Kundinnen und Kunden.
Bei der Erhöhung von Benutzungsgebühren sind zudem Rückgänge in der Leserschaft der Stadtbücherei über den demographischen Faktor hinaus zu erwarten. Die rechnerisch zu erzielenden Einnahmen werden daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden können.
Auf Basis der Kombination von demografischem Faktor und Reaktion auf die Gebührenerhöhung wird der Leserrückgang auf 10 % geschätzt. Damit ergäbe die Gebührenerhöhung im Saldo Mehreinnahmen von rund 9.500 €.
Durch das Inkrafttreten der geänderten Gebührenordnung zum 01.05.2014 wird für das Jahr 2014 von acht zwölfteln dieses Betrages, also 6.333 € ausgegangen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2572 | Bezeichnung: | Bücherei |
Produkt: | 1.25.72.01 | Bezeichnung: | Medien und Informationen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Ertrag (-) | 432100 | -6.333€ | -9.500€ | -9.500€ | -9.500€
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
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gez. | gez. |
| Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter |
Jörg Dehm, Oberbürgermeister |
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Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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96,6 kB
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