Beschlussvorlage - 0063/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, wie in der Vorlage aufgeführt, Stellung zu nehmen.

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Sachverhalt

Darstellung der Planung in Nachrodt-Wiblingwerde

Der Rat der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde hat am 14. 08.2012 die Aufstellung eines Entwurfes zur 22. Änderung des FNP beschlossen. Ziel der Planung ist die Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA). Auf der Grundlage eines Fachbeitrages ergibt sich für diese 22. Änderung des FNP eine Erweiterung der vorhandenen Konzentrationszone westlich von Veserde (siehe Anlage 1), im Nordwesten des Gemeindegebietes an der Stadtgrenze zu Hagen. Die 4 Teilflächen werden zurzeit forstwirtschaftlich bzw. landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Im südlichen Bereich befinden sich zwei kleinere WEA, für eine weitere liegt die Genehmigung vor. Der Planbereich weist eine hohe Bedeutung für die Erholung sowie eine Vorbelastung durch die bestehenden Anlagen auf, die sich auf die Schutzgüter "Menschen" und "Landschaftsbild" auswirkt. Die Bereiche (außer der bestehenden Konzentrationszone) stehen unter Landschaftsschutz. Die Be­lastung des Menschen wird im Umweltbericht der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde als nicht erheblich gewertet. Eine starke Beeinträchtigung ergibt sich aber für das - wenn auch vorbelastete - Landschaftsbild. Diese wird insgesamt als erheblich und abwägungsrelevant gewertet.

Für den Artenschutz wurde ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet (noch in Arbeit), der nach aktuellem Stand von Nov. 2013 nicht mit der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände rechnet, sodass auf FNP-Ebene keine abwägungserheblichen Beeinträchtigungen prognostiziert werden.

 

Die Stadt Hagen wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 2013 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch um Stellungnahme zur Ausweisung neuer Konzentrationszonen auf Nachrodt-Wiblingwerder Gemeindegebiet gebeten.

 

Es erfolgte eine verwaltungsinterne Abstimmung mit folgendem Ergebnis:

 


Stellungnahme der Stadt Hagen

Aufgrund der unmittelbaren Nähe der geplanten WEA-Konzentrationszonen zum Gebiet der Stadt Hagen, wirken die geplanten Anlagen auf das Hagener Stadtgebiet ein und führen zu Belastungen. Wie im Umweltbericht in Tab. 2 unter Umweltauswirkungen beim Punkt Schutzgut Mensch vermerkt, ist von einer Erhöhung der Belastung durch Lärm und Schattenwurf sowie zusätzlicher visueller Beeinträchtigungen bei der Ausweisung von Windenergieanlagen (WEA)-Zonen auszugehen. Aufgrund der Vorbelastung wird die Beeinträchtigung der Wohnqualität der Bevölkerung in der Nahmer und in Hohenlimburg vom Gutachter als mäßig ein­gestuft. Dies gilt ebenso für die Erholungsfunktion in diesem Raum. Diese Ein­schätzung wird jedoch nicht weiter begründet.

 

Im neuen WEA-Erlass von Juli 2011 werden die Rahmenbedingungen zur Aus­weisung von Konzentrationszonen/Vorranggebiete definiert. Zum Schutz der Wohn­bevölkerung wird u. a. auf ein OVG NRW-Urteil aus 2006 verwiesen, das allerdings nur als Faustregel gesehen werden kann und die Prüfung des konkreten Einzelfalles nicht entbehrlich macht. Dazu heißt es im Erlass:

…"Ist der Abstand zwischen einem Wohnhaus und eine WEA geringer als das zweifache der Gesamthöhe der Anlage, dürfte die Einzelfallprüfung überwiegend zu einer dominanten und optisch bedrängenden Wirkung der Anlage gelangen. Beträgt der Abstand das Zwei- bis Dreifache der Gesamthöhe der Anlage, bedarf es regelmäßig einer besonders intensiven Prüfung des Einzelfalles."…

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hagen zur Ausweisung neuer WEA-Zonen auf Hagener Gebiet wurde in einer GIS-Analyse zur Findung potentieller WEA-Konzentrationszonen ein Flächenausschlussverfahren ange­wendet. In dem Konzept wurden erst Flächen ab 1000 m Entfernung von allge­meinen Siedlungsgebieten (ASB, z. B. Hohenlimburg) und von FNP Wohnbau-, Misch- und Gemeinbedarfsflächen sowie 450 m von Wohngebäuden im Außen­bereich als optimale WEA-Zonen eingestuft. Diesen aus Vorsorgegründen gewün­schten Abstand halten die potentiellen Anlagen auf Nachrodt-Wiblingwerder Gemeindegebiet nicht ein. Dieser Wert ist auch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Abstand zwischen den geplanten Konzentrationszonen und den Hohenlimburger Wohngebieten beträgt ca. 500 bis 800 m. Dieser Abstand wird im Hagener Konzept zwar nicht als optimal, aber als grenzwertig bewertet und bedarf im weiteren Planverfahren einer besonderen Prüfung in Hinsicht auf den Schutz der Wohnbevölkerung. Die Stadt Hagen fordert daher, nach diesen Grundsätzen auch im Planungskonzept der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde zu verfahren und die schutzwürdigen Belange der  Hagener Wohnbevölkerung entsprechend zu berücksichtigen.


Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG muss die Einhaltung der Richtwerte der TA Lärm nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist auch der Nach­weis hinsichtlich des Schattenwurfes der Anlagen auf benachbarte Wohngrundstücke (tägliche Beschattungsdauer von 30 Minuten darf nicht überschritten werden) zu erbringen.

 

Aufgrund der weiten Sichtbarkeit (auf Höhenrücken bzw. auf Westhängen) der > 150 m hohen zukünftigen WEA in Nachrodt-Wiblingwerde ergibt sich lt. Umweltbericht eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die Stadt Hagen schließt sich dem Urteil des Gutachters an, dass dieser Belang bei der Abwägung mit besonderem Gewicht behandelt werden muss. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Windenergie bei der Ausweisung von WEA-Zonen zwar „substanziell Raum zu geben“, und die Ausweisung von WEA-Zonen sollte einer "Verspargelung" der Landschaft entgegenwirken. Eine möglichst positive Einbettung in das Landschaftsbild sollte aber stattfinden.

 

 

Betreffend des Artenschutzes und des Landschaftsbildes nimmt die untere Landschaftsbehörde der Stadt Hagen wie folgt Stellung:

 

Der ULB sind in diesem Bereich keine Vorkommen WEA-empfindlicher Tierarten bekannt. Desweiteren ist hier nicht bekannt, ob im Rahmen der Artenschutzprüfung zum Verfahren auch die hiesigen Naturschutzverbände und die Biostation Hagen angefragt worden sind, um Informationen über das Vorkommen WEA-empfindlicher Tiere im betroffenen Bereich zu erkunden. Wenn dieses nicht geschehen ist, sollte es nachgeholt werden und, falls Erkenntnisse vorliegen, sollten diese in den Umwelt- u. Artenschutzbericht eingearbeitet werden.

Zum Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild ist anzumerken dass, anders als im Umweltbericht dargestellt, die 2 bestehenden Anlagen, wie auch die WEA in Brechtefeld (Hagen) von großen Teilen Hohenlimburgs (insbesondere den höher gelegenen Teilen) und auch von den Anliegern des Lennetales bis zur Mündung in die Ruhr gut sichtbar sind. Dies sollte auch so dargestellt werden.

 

Weiteres Verfahren

Im Rahmen der Offenlegung nach § 3 (2) BauGB zur 22. Änderung des FNP "Konzentrationszone für die Errichtung von Windenergieanlagen" der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde wird eine weitere Beteiligung der Stadt Hagen erfolgen, bevor der Plan abschließend beraten und dann der Bezirksregierung in Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt wird.

 

 

Anlage 1:

Plan der potentiellen WEA-Konzentrationszonen Nachrodt-Wiblingwerde

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

gez. Jörg Dehm

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.01.2014 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beauftragt die Verwaltung, innerhalb der nächsten drei Wochen in Hohenlimburg eine Informationsveranstaltung über die geplante Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bürger für Hohenlimburg

2

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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12.02.2014 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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13.02.2014 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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18.02.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, wie in der Vorlage und Ergänzungsvorlage 0063-1/2014 aufgeführt, Stellung zu nehmen.

 

In der Stellungnahme ist der Aspekt des Landschaftsbildes stärker zum Ausdruck zu bringen.

 

Zudem ist in der Stellungnahme darauf hinzuweisen, dass die Stadt Hagen Abstandsflächen von 1000 Meter für Windkraftanlagen vorsieht.

Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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20.02.2014 - Rat der Stadt Hagen