Mitteilung - 0171/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die im Lageplan dargestellte geplante Zufahrt für Anlieferung (s. Nordostseite) wird nach Aussage des Antragstellers nicht errichtet. Hier wird lediglich eine 4 -5 m breite Trasse zum Durchtrieb der Weidetiere freigehalten.

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Sachverhalt

Kurzfassung      entfällt

 

Begründung

 

Für das Vorhaben war im Dezember eine Voranfrage gestellt worden, die dem Landschaftsbeirat in der Sitzung v. 7.5.2013 zur Kenntnis gegeben wurde (s. Drucksachennummer 0328/2013). Der nun eingereichte Bauantrag weicht hiervon ab und wird hiermit ebenfalls zur Kenntnis gegeben.

 

Der mit drei Eschenbäumen bestückte Gehölzbestand an der Ostseite der derzeitigen Außengastronomie, der ursprünglich aus ökologischen und gestalterischen Aspekten erhalten bleiben sollte,  wird von der Café-Erweiterung nun überplant (s. Lageplan). Aufgrund anhaltender Astabbrüche hat der Bauherr im letzten Sommer  ein Baumgutachten für die drei Eschen erstellen lassen. Dieses wird zur Einsicht in der Sitzung ausgelegt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die alten Bäume noch standsicher sind, aber erhebliche Vitalitätsschwächen aufweisen und sich bereits in der Resignationsphase befinden. Sie sind dadurch besonders anfällig für Schaderreger, z.B. den des Eschentrieb-Sterbens (Anm: es handelt sich um einen Pilzerreger, der seit einigen Jahren bei Eschen zu beobachten ist und junge Triebe absterben lässt. Die Auswirkungen auf alte Eschen müssen noch beobachtet werden). Die Bruchsicherheit der Bäume kann zwar durch intensive Totholzentfernung und Kronenpflege,  ggf. Einbau von Kronensicherungen und umfeldverbessernde Maßnahmen vorerst gewährleistet werden, sie bleiben aber dauernde Pflegefälle und der mittelfristige Erhalt der  Bäume muss kritisch gesehen werden.

 

Unter diesen Vorraussetzungen hat die untere Landschaftsbehörde für den Fall der Realisierung des Bauvorhabens eine Fällgenehmigung in Aussicht gestellt, verbunden mit der Auflage zur Ersatzpflanzung.

 

Die Ersatzpflanzung soll, parallel verschoben um ca. 5 m nach Nordost auf dem angrenzenden Grünland auf einer Länge von 30 m und 5 m breit  in Form einer zweireihigen Gehölzreihe  aus heimischen Straucharten mit Hainbuchen-Überhältern realisiert werden. Die Neubebauung wird dadurch wieder eingegrünt. Außerdem werden die vorhandenen Heckenstreifen entlang der nordöstlichen Hoflage durch zusätzliche Strauchreihen verstärkt, sodass auch hier eine bessere Einbindung der Hoflage erfolgt. Ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit diesen Ausgleichsmaßnahmen liegt der unteren Landschaftsbehörde zur Prüfung vor.

 

Insgesamt vergrößert sich der neugeplante Baukörper geringfügig im Vergleich zur Bauvoranfrage. Küche und Toilettentrakt verbreitern sich insgesamt um 1,57 m nach Nordost, die Küche weiterhin um ca. 1 m in die anschließende Gartenfläche. Der Toilettentrakt erhält eine neue, etwas vorgesetzte Vorderfront und der Saal wird 15 cm breiter

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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gez.

Erster Beigeordneter

 

Dr. Christian Schmidt

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.02.2014 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen