Beschlussvorlage - 0157/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord stimmt dem Vorhaben der WBH zur Renaturierung der Buschbachteiche zu

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Wirtschafsbetrieb Hagen (WBH) betreibt zurzeit an den Buschbachteichen zwei Einleitungsstellen für Niederschlagswasser (Feithstraße, Baurothstraße). Im Rahmen der auslaufenden wasserrechtlichen Genehmigungen müssen die Einleitungsstellen an den Stand der Technik und die geltenden gesetzlichen Vorgaben angepasst werden. Dies umfasst die Auflösung der vorhandenen Teiche und Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Buschbachs sowie die Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers von der Feithstraße. Die Auflösung der Teiche ist nur möglich, wenn die jetzigen Funktionen der Teiche als Regenrückhaltung und Amphibiengewässer an anderen Stellen ersetzt werden. Die Funktion als Amphibiengewässer wurde im Jahr 2012/2013 durch die Errichtung eines Ausgleichsgewässers mit Regenrückhaltefunktion erfolgreich an der Weidekampstraße realisiert. Im Rahmen der Baumaßname wurde der nördliche Teich bereits zurückgebaut und der Buschbach bis zum Damm des noch verbliebenen Teichs renaturiert.

Die noch fehlende erforderliche Rückhaltung soll durch die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens und den Umbau eines vorhandenen Kanals in einen Regenrückhaltekanal in 2014/2015 realisiert werden. Im Anschluss (Herbst 2015) ist dann der endgültige Rückbau des verblieben Teichs und die vollständige Renaturierung des Buschbachs in diesem Bereich geplant.

Begründung

Die Buschbachteiche dienten ursprünglich als Klärteiche für das angrenzende Seniorenheim. Im Zuge der Erschließung der Buschstraße als Wohngebiet, erfolgte ein Umschluss des Schmutzwassers an den Mischwasserkanal in der Buschstraße. Die Dämme der Teiche wurden durch die Stadtentwässerung ertüchtigt, um die Teiche zur Rückhaltung des Niederschlagswassers von der Feithstraße und der Baurothstraße nutzen zu können.

Die erforderlichen Einleitungserlaubnisse gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitungsstellen sind seit 2011 ausgelaufen und nur für die Planungs- und Bauphase bis 2016 verlängert worden. Generell sind diese Erlaubnisse meist nur auf ca. 20 Jahren befristet und müssen dann neu beantragt werden.

Die Einleitungsstellen müssen bei der erneuten Beantragung der Einleitungserlaubnis gem. § 8 WHG dem Stand der Technik angepasst werden. So ist die Rückhaltung von Niederschlagswasser in einem Fließgewässer in Form von Stauanlagen nicht mehr zulässig. So fordert u.a. die Wasserrahmenrichtlinie WRRL eine Durchgängigkeit für alle Gewässer, auch für den Buschbach.

Neben der WRRL ist auch die Behandlung des Niederschlagswassers gem. Trennerlass NRW für den Erhalt einer neuen Einleitungsgenehmigung erforderlich. Das Niederschlagswasser der Feithstraße ist durch die vorhandene Verkehrsbelastung von bis zu 33.000 KFZ/d gem. den Vorgaben des Trennerlass NRW vor der Einleitung ins Gewässer einer Behandlungsanlage zuzuführen.

Auf Grundlage dieser Randbedingung beauftragte der WBH 2010 eine Studie, die untersuchte, welche Möglichkeiten zur Schaffung von Rückhalteraum im bzw. am Gewässer gem. WRRL möglich sind und wie die Behandlung des Niederschlagswassers erfolgen kann. Die Planungen zur konkreten Umsetzung wurden 2011 durch den WBH gestartet. Im Planungsverlauf stellte sich heraus, dass die Ergebnisse der Studie nicht 1:1 umgesetzt werden können.

Zu Beginn der Planung wurde eine Artenuntersuchung an den vorhanden Teiche durchgeführt. Die Untersuchung zeigte ein großes Vorkommen von Amphibien (ca. 1028 Tiere). Um die vorhanden Teiche auflösen zu können, wurde daher im 1. Bauabschnitt 2012/2013 durch den WBH ein Ausgleichsgewässer im Bereich Weidekampstraße / Helfer Straße errichtet. Das neu entstandene Ausgleichsgewässer übernimmt neben der Funktion als Kinderstube für Amphibien auch die Funktion der Rückhaltung für das Niederschlagswasser der Weidekampstraße Das Niederschlagswasser der Weidekampstraße wurde bis 2012/2013 ungedrosselt in den Buschbach eingeleitet und verursachte im Einleitungsbereich starke Erosionen. Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgten zugleich auch die Renaturierung des Buschbachs in dem Bereich und die Verbesserung der Durchgängigkeit durch den Einbau eines neuen Durchlasses.

Bereits im Frühjahr 2013 konnten mit der Amphibienumsiedlung durch die Biostation Hagen von den alten Teichen an das neue Ausgleichsgewässer begonnen werden. Es wurden in der 1. Phase über 100 Erdkröten umgesiedelt. Die Zählung im Sommer 2013 ergab eine Neupopulation von ca. 9400 Amphibien an den neuen Ausgleichsgewässern. Die Umsiedlung wird noch 2014 und 2015 fortgesetzt und bis Ende 2016 durch ein Monitoring weiter beobachtet.

Ein weiterer Teil des 1. Bauabschnitts war der Rückbau des nördlichen Teichs mit Erneuerung des Damms als Wegeverbindung für den Forst und andere Waldnutzer. Dieser Teil konnte im Frühjahr 2013 erfolgreich fertig gestellt werden. Die Entwicklungsmöglichkeit der renaturierten Bereiche hin zu einem Biotop gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ist nun gegeben.

Das noch fehlende erforderliche Rückhaltevolumen zum endgültigen Rückbau des noch vorhandenen Teichs soll durch den Bau eines Regenrückhaltebeckens auf der Grünfläche zwischen Knippschildstraße/ Feithstraße/ Buschstraße und den Umbau des vorhandenen Regenwasserkanals (DN 900) zu einem Regenwasserrückhaltekanal (RRK) erfolgen. Das RRB umfasst ein Volumen von 1.600 m³ und dient der Rückhaltung des Niederschlagswassers von der Feithstraße und Knippschildstraße. Der RRK umfasst ein Volumen von 133 m³ und dient der Rückhaltung des Niederschlagswassers vom Waldfriedhof. Das RRB wird als offenes Betonbecken mit den Maßen 20 m x 40 m x ca. 3,50 m (BxTxH) ausgeführt [gesamtes Becken]. Die vom WBH favorisierte Ausführung des Beckens als Erdbecken wird von der UWB auf Grund der hohen Grundwasserstände abgelehnt. Der vorhandene Regenwasserkanal wird im Auslaufbereich mit einer Drossel und einem mittigen Notüberlauf versehen, um eine Nutzung als RRK zu ermöglichen. Für die Behandlung des Niederschlagswassers wird das System FiltaPEX® der Pecher Technik GmbH eingesetzt. Das System erfüllt alle Anforderung der Niederschlagswasserbehandlung gem. Trennerlass.

Der noch vorhandene Teich wird nach Errichtung des Regenrückhaltebeckens und des -kanals zurückgebaut und renaturiert. Der jetzt noch vorhandene Damm wird vollständig zurückgenommen, so dass sich eine ungestörte Durchgängigkeit des Buschbachs in diesem Gewässerabschnitt ergibt. Im Rahmen der Renaturierung wird das Gewässer im Bereich des Zulaufs der Einleitungsstelle Baurothstraße so ausgebaut, dass der ungedrosselte Zufluss schadlos in das Gewässer aufgenommen werden kann.

Der WBH plant im Sommer 2014 mit dem 2. Bauabschnitt zu beginnen und diesen im Herbst 2015 abzuschließen. Der 2. Bauabschnitt umfasst die Errichtung des RRB´s, den Umbau des Regenwasserkanals zum RRK und die Errichtung der Niederschlagswasserbehandlungsanlage. Vom Winter 2015 bis zum Frühjahr 2016 sollen im 3. Bauabschnitt der Rückbau des noch vorhandenen Teichs und die Renaturierung des Gewässers erfolgen.

Bei der Durchführung des 2. und 3. Bauabschnittes der Renaturierung des Buschbaches entstehen kurzfristige baubedingte und dauerhafte Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die gemäß landschaftspflegerischem Begleitplan im Rahmen der Eingriffsregelung vor Ort ausgeglichen werden. Die Zurücknahme des Dammes, Entfernung von Sohl- und Uferverbau sowie die Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Buschbaches stellen hier die wichtigsten Kompensationsmaßnahmen dar. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen vom WBH durchgeführt.

Das Vorhaben befindet sich räumlich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.11 „Buschbach“ und bedarf wie die Durchführung des 1.Bauabschnittes ebenfalls einer landschaftsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verboten des Landschaftsplanes, hier von den allgemeinen Verboten Nr. 6, 8, 12 und 14 für alle Landschaftsschutzgebiete. Ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der unteren Landschaftsbehörde gestellt worden.

 

Die Kosten der Maßnahme trägt der WBH im Rahmen seiner Abwasserbeseitigungspflicht.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt der Bezirksvertretung Hagen-Nord, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

         8

Dagegen:

         1

Enthaltungen:

         0

 

Anregung:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen regt an, die Offenlegung des Buschbachs in Richtung Lenne im Rahmen der regelmäßig anstehenden gewässerbaulichen Maßnahmen zu verfolgen.

 

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20.03.2014 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen