Beschlussvorlage - 1208/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen- Mitte beschließt die Herstellung der Überschreithilfe und den Umbau der Bushaltestelle Frankfurter Straße/ Mühlenstraße wie in dieser Vorlage beschrieben.

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Der vorhandene Fußgängerüberweg an der Frankfurter Straße in Höhe Mühlen- Schulstraße soll durch eine Überschreithilfe verbessert werden.

In diesem Zusammenhang sollen die Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden.

 

 

 

Begründung

 

Vorbemerkungen:

 

An der Frankfurter Straße befinden sich in Höhe der Einmündungen Mühlenstraße und Schulstraße die Bushaltestellen „Cinestar“ für die Linien. SB 71, 516, 519, 510, 512 und dem NE 8.

Bis vor ca. 2 Jahren konnte die Frankfurter Straße an dieser Stelle auf einem signalisierten Überweg gequert werden. Wegen des „Totalausfalles“ der Lichtsignalanlage wurde diese Anlage nicht mehr erneuert, sondern im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen durch einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ersetzt.

 

Jetzige Situation:

 

Nach ca. einem Jahr „Betrieb“ des Zebrastreifen wurde vermehrt beobachtet, dass Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, durch den haltenden Bus verdeckt und so sehr spät von Fahrzeugen erkannt werden, die am haltenden Bus vorbeifahren. Der breite Straßenquerschnitt von ca. 13,60 m (ursprünglich 4 Fahrspuren) trägt dazu entscheidend bei.

 

Planungsgrundsätze:

 

Durch eine neue Mittelinsel soll das Vorbeifahren am haltenden Bus verhindert werden. Dazu muss die Insel recht breit geplant werden, damit ein wartender Bus tatsächlich die Fahrspur zwischen neuer Insel und Fahrbahnrand „blockiert“. In diesem Zusammenhang muss dann auch die Kap- Haltestelle auf der Ostseite (Sparkassenseite) begradigt und umgebaut werden. Der Umbau erfolgt barrierefrei.

Es erscheint sinnvoll, im Rahmen dieser Baumaßnahme auch die westliche Haltestelle barrierefrei zu gestalten, zumal hier bereits ein Buskapstein mit ausreichender Auftrittshöhe von 16 cm vorhanden ist.

 

Faktische Planung:

 

Der vorhandene Zebrastreifen bleibt quasi unberührt. In Fahrbahnmitte werden links und rechts des Zebrastreifens zwei Inselköpfe errichtet, die einen Radius von 2,00 m zeigen. Die so entstandene Insel ist entsprechend 4,00 m breit, wobei die Restfahrspurbreite zwischen Insel und Fahrbahnrändern jeweils 4,30 m beträgt. Es verbleibt also bei einem wartenden Bus eine mögliche Durchfahrtsbreite von max. 1,80 m (4,30 m – Busbreite von 2,50 m). Diese Breite ist für ein Vorbeifahren. nicht ausreichend, was ja erreicht werden soll. Eine Verbreiterung der Mittelinsel und damit Verringerung der Restfahrspurbreite scheitern an den erforderlichen Ein- und Abbiegeradien zur Mühlen- bzw. Schulstraße.

Die Inselköpfe werden aus üblichen Hochbordsteinen hergestellt und ausgepflastert.

 

An der Bushaltestelle auf der Sparkassenseite muss der vorhandene Granitbordstein aufgenommen werden, da diese Haltestelle in einem Radius liegt und der Bus die Haltestelle nicht parallel anfahren kann. Hier wird ein Buskapstein mit 16 cm Auftrittshöhe eingebaut. Die Wartefläche selbst wird gemäß der Regelbauweise mit Leit-, Begleit-, Sicherheits- und Auffangestreifen, so wie dem Aufmerksamkeitsfeld komplett barrierefrei ausgebildet.

Die westliche Haltestelle gegenüber wird ebenso ausgebildet, wobei hier der Busbordstein bereits passend vorhanden ist.

 

Auch die Seitenbereiche des Überweges werden barrierefrei als sogenannte Doppelquerung ausgebildet. Das heißt, die Querungsstelle hat für sehbehinderte und blinde Menschen und für Gehbehinderte so wie Rollstuhlfahrer/- Fahrerinnen unterschiedliche Indikatoren im Randbereich.

Die entsprechende Bordsteinausbildung aus „Null- Absenkung“ und „Tastbord“ mit entsprechenden Übergängen soll aber nur auf der Ostseite erfolgen, da hier der vorhandene Bord ohnehin angepasst werden muss. Auf der westlichen Seite soll der vorhandene Granitbordstein erhalten werden, da hier die Auftrittshöhen mit 2 – 3 cm passend sind und ein Ersatz unverhältnismäßig hohe Kosten nach sich ziehen würde

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten der oben beschriebenen Maßnahme sind mit ca. 48.000,- € ermittelt worden. Dazu kommen die Kosten des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) für die faktische Umsetzung der Maßnahme mit ca. 4.000,- €, so dass eine Endsumme von ca. 52.000,- € erwartet wird.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus Mitteln der sogenannten Regionalisierungspauschalen 2014.

 

 

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen