Beschlussvorlage - 0437/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 wird erteilt.

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Sachverhalt

(Auf diesen Text klicken und überschreiben: Hier bitte eine Kurzfassung zur Begründung/ zum Sachverhalt eintragen (max. 1 Seite!). Bitte auch Seite 2 "Begründung" bearbeiten. )


Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Seniorenresidenz mit 80 Wohn- und Pflegeplätzen und den dazugehörigen ergänzenden Räumen auf dem Grundstück Thünenstraße 31, mit folgenden Fragestellungen, vor:

·        Ist die beabsichtigte Nutzung planungsrechtlich im WA-Gebiet des V+E-Planes zulässig?

·        Ist eine Befreiung für die geringfügige Überschreitung des Baufeldes im Bereich der Verbindungshalle möglich?

 

Planungsrechtliche Situatuion:

Das o.g. Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes (V+E-Plan) Nr. 21 Kratzkopf mit der Festsetzung für diesen Bereich –Allgemeines Wohngebiet-. Dieser Plan ist seit dem 11.9.99 rechtsverbindlich.

 

Jetzige Situation:

Im Geltungsbereich des Plangebietes sind bereits gebaut worden:

·        südwestlich der Hermesstraße  einige Reiheneigenheime,

·        nordöstlich der Hermesstraße   mehrere Mehrfamilienhäuser  (Punkthäuser),

·        nordöstlich der Thünenstraße   ein Alten- und Pflegewohnheim (Seniorenresidenz).

 

Die Flurstücke 504,505,509,510,521,522,527 und 529 sind derzeit noch unbebaut.

 

Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB i.V.m. § 30 und  § 31 BauGB zu erteilen.

 

·        Nach § 16 des V+E-Planes ist das Baugebiet im Sinne eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Zulässig sind: Wohngebäude. Ausnahmsweise zulässig sind: sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.

 

Weitere Voraussetzungen sind zu erfüllen:

·        Die Zustimmung der angrenzenden Eigentümer ist erforderlich.

·        Der Durchführungsvertrag ist entsprechend zu ändern.

 

·        Eine Befreiung für die Überschreitung des Baufeldes im Bereich der Verbindungshalle wird erteilt.

·        Bezüglich des bereits vorhandenen Kanals ist eine Abstimmung mit der Stadtentwässerung erforderlich.

 

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Beschlüsse

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08.06.2005 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - geändert beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 10     

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 1

 

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21.06.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses wird das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

 

a)     Die Zustimmung der angrenzenden Eigentümer liegt vor.

 

b)     Die Anzahl der Plätze im Gesamtkomplex darf die Anzahl von 200 nicht übersteigen.

 

c)      Stellplätze in ausreichender gesetzlicher Anzahl sind vorzusehen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 3

 

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28.06.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Mitte das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 nicht zu erteilen.

 

Der Rat der Stadt wird gebeten, sich im Rahmen der Dringlichkeit mit dem Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Kratzkopf zu befassen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Grzeschista aus Gründen der Befangenheit nicht mitgewirkt.

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15.07.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde zur Errichtung einer Seniorenresidenz auf dem Grundstück Thünenstraße 31 wird unter folgenden Voraussetzungen erteilt:

 

a)     Die Zustimmung der angrenzenden Eigentümer liegt vor.

 

b)     Die Anzahl der Plätze im Gesamtkomplex darf die Anzahl von 200 nicht übersteigen.

 

c)      Stellplätze in ausreichender gesetzlicher Anzahl sind vorzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 5

Enthaltungen:

 2