Beschlussvorlage - 0588/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/05 (572)  "Oedenburgstraße" gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe und umfasst die Grundstücke beidseitig der Straßen Lerchenfeld und Insbrucker Straße und auch die Grundstücke Oedenburgstraße 24 bis 28a mit dem dazugehörenden Hinterland.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Aufgrund des geringen Umfangs der Begründung wird auf eine Kurzfassung verzichtet.

 
 

 


Die Bezirksvertretung - Haspe hat in ihrer Sitzung am 02.02.2005 zum Antrag der SPD-Fraktion v. 21.01.2005 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich der Oedenburgstraße mit der Begründung, dass

Die Parksituation und die damit verbundene Verkehrsführung in der Oedenburgstraße ist inzwischen sowohl  für die Verkehrsteilnehmer als auch für die Anwohner unerträglich geworden.

Es ist dringend erforderlich mehr Parkraum zu schaffen. Um dies künftig zu gewährleisten, hierfür notwendige Flächen sind vorhanden, schlagen wir die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vor.”

folgenden Beschluss gefasst:

“Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, für den Bereich Oedenburgstraße ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.”

 

Die Oedenburgstraße im Abschnitt von der Grundschötteler Straße bis zur Büddingstraße hat die Funktion einer Wohnsammelstraße. Sie dient der Erschließung der beiderseits anliegenden Wohngebiete sowie des Ev. Krankenhaus Hagen-Haspe (Mops). Zudem werden auf der Oedenburgstraße verschiedene Bus-Linien mit Haltestellen im Straßenraum geführt. Für den ruhenden Verkehr (öffentlicher Parkraum) gibt es nur im Abschnitt der Häuser Oedenburgstraße 21 – 25 (nördliche Straßenseite) einen von der eigentlichen Verkehrsfläche abgesetzten Längsparkstreifen. Ansonsten ist das Parken (mit zeitlichen Einschränkungen für die Straßenreinigung) abschnittsweise, insbesondere entlang der südlichen Straßenseite, gestattet. Die Abschnitte der Bushaltestellen sind davon ausgenommen. Andere Teilbereiche sind auch mit einem Halteverbot belegt.

Der vorhandene Straßenquerschnitt von nur ca. 6,25 – 6,50  m führt dazu, dass es in der Oedenburgstraße zeitweise zu Behinderungen des Verkehrsflusses kommt, d.h., die parkenden Fahrzeuge bedingen eine Einspurigkeit, der Gegenverkehr muss warten. Eine Ausweitung der Verkehrsfläche ist aufgrund der Eigentumssituation und der vorhandenen Heckenbepflanzung zum Straßenrand hin nur begrenzt möglich.

Der Parkdruck entsteht im wesentlichen dadurch, dass es für die unmittelbar anliegenden Wohnquartiere (teilweise aus den 50er Jahren) kein ausreichendes bzw. überhaupt kein Stellplatzangebot auf den Grundstücken selbst gibt. Dies trifft insbesondere auf den Bereich der VEBA Wohnstätten AG und der Viterra AG zu. Die diesen Bereich erschließenden Seitenstraßen reichen in der Regel (auch wiederum aufgrund ihres zu geringen Querschnitts) nicht aus, im erforderlichen Maße Stellplätze aufzunehmen. Zudem wird über diese Straßen auch noch das hinterliegende Krankenhaus erschlossen.

Die seitens der Antragstellerin als vorhanden bezeichneten notwendigen Flächen stehen im Eigentum der Wohnungsbaugesellschaften.


Seitens der Eigentümer ist beabsichtigt (Bauanträge liegen bereits vor), noch vorhandene Freiflächen zu bebauen.

 

Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, die Baubegehren städtebaulich zu begleiten und zusätzlichen privaten Parkraum im Plangebiet planungsrechtlich zu sichern.

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Der Verwaltung liegt eine Bauanfrage für die Bebauung des Grundstückes Oedenburg-    

straße 30 vor. Dieses Grundstück bietet sich als eine mögliche Fläche zur Errichtung und Festsetzung von Stellplätzen wie von der Bezirksvertretung Haspe gefordert an.

 

Die Frist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das o.g. Vorhaben läuft in der Sommerpause ab. Da der Einleitungsbeschluss die Grundlage für eine mögliche Zurückstellung des Vorhabens ist, wäre eine Beratung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates im September 2005 zu spät.  

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Beschlüsse

Erweitern

28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen