Beschlussvorlage - 0587/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Entwicklung des Bereiches Emst IV - Staplack
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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28.06.2005
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Sachverhalt
Anlass
Der Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner letzten Sitzung am 19. Mai
2005 die Verwaltung beauftragt ein FNP- Änderungsverfahren und ein
Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Emst IV einzuleiten.
Aus diesem Anlass und aufgrund des Ratsbeschlusses zur FNP-
Neuaufstellung sollen für diesen Bereich unter Einbeziehung der Ortslage
Staplack vertiefende Untersuchungen zu den Themen Erschließung, Verkehr und
Lärm durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen in ein städtebauliches
Entwicklungskonzept einfließen, das u.a. Aussagen über die Flächenverteilung
von Wohngebieten und Gewerbegebieten, sowie deren Erschließung und
Verkehrsanbindung einschließlich des erforderlichen Umweltberichtes erarbeiten
soll.
Das städtebauliche Konzept ist für die inhaltliche Begründung des o. g.
Planverfahrens erforderlich. Es geht dabei über die reine Nutzungsverteilung
von Gewerbe und Wohnen hinaus, indem die Auswirkungen der Nutzungen untereinander,
auf die nähere Umgebung (Emst, Staplack) und auf die Umwelt aufgezeigt werden
(Umweltbericht). Dieses dient sowohl dem Bebauungsplanverfahren als auch der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der sich mit der strukturellen
Entwicklung der Stadtteile Emst und Staplack insgesamt befassen muss.
Die Bereich Haßley und Haßleyer Insel sind aus dem ursprünglich
abgegrenzten Untersuchungsbereich herausgenommen worden (Vorberatung der
Vorlage 0532/2005 in den Bezirksvertretungen Hagen-Mitte und Eilpe/Dahl). Für
die Haßleyer Insel zeichnet sich zwischenzeitlich die Entwicklung in Richtung
Gewerbe ab. Für Haßley ist die zeitliche Perspektive für eine weitere
Entwicklung noch nicht absehbar.
Aufgabe
Die Verwaltung wird nach einem Auswahlverfahren ein geeignetes,
interdisziplinäres Ingenieurbüro mit der Planung beauftragen. Die Bearbeitung
soll nicht länger als ein halbes Jahr betragen.
