Beschlussvorlage - 0587/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung für den Bereich Emst IV – Staplack ein städtebauliches Entwicklungskonzept durch ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen.

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Sachverhalt


 
Anlass

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner letzten Sitzung am 19. Mai 2005 die Verwaltung beauftragt ein FNP- Änderungsverfahren und ein Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Emst IV einzuleiten.

Aus diesem Anlass und aufgrund des Ratsbeschlusses zur FNP- Neuaufstellung sollen für diesen Bereich unter Einbeziehung der Ortslage Staplack vertiefende Untersuchungen zu den Themen Erschließung, Verkehr und Lärm durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen in ein städtebauliches Entwicklungskonzept einfließen, das u.a. Aussagen über die Flächenverteilung von Wohngebieten und Gewerbegebieten, sowie deren Erschließung und Verkehrsanbindung einschließlich des erforderlichen Umweltberichtes erarbeiten soll.

Das städtebauliche Konzept ist für die inhaltliche Begründung des o. g. Planverfahrens erforderlich. Es geht dabei über die reine Nutzungsverteilung von Gewerbe und Wohnen hinaus, indem die Auswirkungen der Nutzungen untereinander, auf die nähere Umgebung (Emst, Staplack) und auf die Umwelt aufgezeigt werden (Umweltbericht). Dieses dient sowohl dem Bebauungsplanverfahren als auch der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der sich mit der strukturellen Entwicklung der Stadtteile Emst und Staplack insgesamt befassen muss.

Die Bereich Haßley und Haßleyer Insel sind aus dem ursprünglich abgegrenzten Untersuchungsbereich herausgenommen worden (Vorberatung der Vorlage 0532/2005 in den Bezirksvertretungen Hagen-Mitte und Eilpe/Dahl). Für die Haßleyer Insel zeichnet sich zwischenzeitlich die Entwicklung in Richtung “Gewerbe” ab. Für Haßley ist die zeitliche Perspektive für eine weitere Entwicklung noch nicht absehbar.

 

Aufgabe

Die Verwaltung wird nach einem Auswahlverfahren ein geeignetes, interdisziplinäres Ingenieurbüro mit der Planung beauftragen. Die Bearbeitung soll nicht länger als ein halbes Jahr betragen.

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Beschlüsse

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28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen