Beschlussvorlage - 0073/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den III. Nachtrag zur Satzung über die Ehrung für Verdienste um die Stadt Hagen vom 1. September 1967, wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0073/2014) ist.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

 

Begründung

 

Die Satzung über die Ehrung für Verdienste um die Stadt Hagen trat am 01.09.1967 in Kraft und wurde seitdem mit I. Nachtrag vom 14.06.1993 und II. Nachtrag vom 05.02.2004 zweimal geändert. Die Satzung regelt die Ehrung von Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Hagen verdient gemacht haben.

 

Bisher sah die Satzung zwei allgemeine Formen der Anerkennung vor, nämlich das Ehrenbürgerrecht und die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Hagen. Darüber hinaus wurde an verdiente Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen, d.h., nach mindestens 15 Jahren Mandatstätigkeit in diesen Gremien, die Ehrennadel verliehen.

 

Im Laufe der knapp 268jährigen Geschichte der Stadt Hagen wurde das Ehrenbürgerrecht an 13 Personen verliehen, von denen zwei Personen (Adolf Hitler und Paul von Hindenburg) per Ratsbeschluss das Ehrenbürgerrecht wieder entzogen worden ist. Die 11 verbliebenen Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger sind (in alphabetischer Reihenfolge) Willi Cuno, Dr. h.c. Lieselotte Funcke, Ernst Koch, Rudolf Loskand, Christian Rohlfs, Ewald Sasse, Dr. Heinrich Schaberg, Prof. Emil Schumacher, Theodor Springmann, Fritz Steinhoff und Heinrich Wilde.

 

Der Ehrenring der Stadt Hagen wurde bisher fünfmal vergeben, und zwar an Ewald Sasse (1967), Fritz Steinhoff (1967), Karl Jellinghaus (1972), Dr. h.c. Willi Weyer (1977) und Prof. Emil Schumacher (1982). Alle Ehrenbürger und Ehrenringträger sind inzwischen verstorben.

 

Zusammenfassend gab es also bisher (mit Ausnahme der Ehrennadel für verdiente Mandatsträgerinnen und Mandatsträger) mit dem Ehrenbürgerrecht (für überragende Verdienste um die Stadt) und dem Ehrenring (für hervorragende Verdienste um die Stadt) nur zwei ausgesprochen herausgehobene Möglichkeiten einer Ehrung für Verdienste um die Stadt Hagen. Es soll nun eine dritte Ehren-Stufe eingeführt werden für Persönlichkeiten, die sich in hohem Maße um die Stadt Hagen verdient gemacht haben. Diese Persönlichkeiten können nach erfolgter Satzungsänderung nun auch mit der Ehrennadel der Stadt Hagen ausgezeichnet werden. Die weitere Auszeichnung dient u.a. der zusätzlichen Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements und der Stärkung einer „Danksagungskultur“ für die Stadt Hagen.

 

Das Vorschlagsrecht für die Verleihung der Ehrennadel ist nicht an bestimmte Personen oder Institutionen gebunden, jeder Hagener Bürger und jede Bürgerin kann hier Vorschläge unterbreiten.

 

Ratsbeschlüsse über die Verleihung oder Entziehung des Ehrenbürgerrechts bedürfen gemäß § 34 Abs. 2 GO NW einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Das Gleiche gilt gem. § 4 Abs. 5 der Satzung hinsichtlich des Ehrenringes und soll zukünftig auch für die Ehrennadel gelten (mit Ausnahme der Ehrung verdienter Rats- und BV-Mitglieder gem. § 5 Abs. 2 der Satzung).

 

Als Anlage 1 ist die Auflistung der Satzungsänderungen Bestandteil dieser Vorlage. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden in Anlage 2 die alte und die neue Fassung der Satzung synoptisch gegenübergestellt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.02.2014 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.02.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen