Beschlussvorlage - 0441/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt Emil-Schumacher-Museumhier: Änderung der Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Edith Holz
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB30 - Rechtsamt; 19 Zentrale Steuerung; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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05.07.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.09.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Anhörung
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15.09.2005
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Sachverhalt
Änderung der Betriebssatzung für die
Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) aufgrund der Einrichtung des Projektes
Emil-Schumacher-Museum.
Wegen der großen Bedeutung des Emil Schumacher-Museums für
die Stadt Hagen und der besonderen Rahmenbedingungen (u.a. Förderung aus
verschiedenen Töpfen) soll diese Baumaßnahme im Rahmen eines Projektes, das dem
Fachbereich 61 – Stadtentwicklung , Planen und Wohnen – zugeordnet
wurde, realisiert werden. Dem Fachbereich obliegt die Gesamtverantwortung für
die Abwicklung des Projektes in baulicher, finanzieller, organisatorischer und
terminlicher Hinsicht. Innerhalb des Fachbereiches 61 wurde Herr Chlosta mit
der Projektleitung beauftragt.
Das Projekt umfasst insbesondere folgende
Aufgabenstellungen:
·
Errichtung
des Emil Schumacher-Museums
·
Umbau
und Erweiterung des Karl Ernst Osthaus-Museums
·
Umbau
des Gebäudes Hochstr. 71
·
Herstellung
der Außenanlagen
einschließlich Abnahmen und Inbetriebnahme.
Zur Vermeidung von Schnittstellen soll die oben beschriebene
Gesamtmaßnahme über den städtischen Haushalt abgewickelt werden und nicht über
den Wirtschaftsplan der GWH. Hierzu ist jedoch eine Änderung der
Betriebssatzung der GWH erforderlich.
§ 1 Abs. 3 der Betriebssatzung beschreibt den Betriebszweck
wie folgt:
Der Zweck der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (GWH)
einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die zentrale
Bewirtschaftung von städtischen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Sportstätten,
Kindertagesstätten und sonstigen Gebäuden, die der Stadt Hagen zur Erfüllung
ihrer Aufgaben dienen (Bereitstellungsimmobilien). Der Betriebszweck umfasst
auch die Planung und Errichtung, die Bauunterhaltung, die An- und
Vermietung der in Satz 1 genannten Liegenschaften, die Bewirtschaftung von
Nebenflächen und Nebennutzungen, Grundstücksgeschäfte im notwendigen
Zusammenhang mit dem Betriebszweck (Arrondierung) sowie alle den Betriebszweck
fördernden Geschäfte.
Der Abs. 3 wäre wie folgt zu ergänzen:
Nicht zum Betriebszweck gehören alle den Aufgaben des
Neubaugesamt- und des Umbauprojektes
Emil-Schumacher-Museum/Karl-Ernst-Osthaus-Museum zuzurechnenden Maßnahmen.
Der Betrieb und die zentrale Bewirtschaftung des derzeitigen
sowie des zukünftigen Museumskomplexes sowie des Gebäudes Hochstr. 71 sind
hiervon nicht betroffen (Strom, Heizung, Reinigung, Hausmeisterdienste,
notwendige Bauunterhaltung, Wartung) und verbleiben bei der GWH .
Mit der vorstehenden Änderung der Betriebssatzung wäre der
Betriebsausschuss der GWH für Auftragsvergaben für das Projekt
Emil-Schumacher-Museum/Karl-Ernst-Osthaus-Museum nicht mehr zuständig.
Nach der vom Rat der Stadt beschlossenen Zuständigkeitsordnung geht die
Vergabezuständigkeit auf den Stadtentwicklungsausschuss über.
