Beschlussvorlage - 0569/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag zwischen der Emil-Schumacher-Stiftung und der Stadt Hagenhier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt
folgenden Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW des Haupt- und
Finanzausschusses vom 16.06.2005:
1.
Der
Rat der Stadt Hagen stimmt dem überarbeiteten Vertragsentwurf gemäß Anlage 1
der Vorlage zu.
2.
Die
mit Beschluss vom 11.07.2002 erteilte Ermächtigung zur Vertragsunterzeichnung
wird bekräftigt.
Sachverhalt
Die Vorlage dient der Information über die Fortschreibung
des Vertragsentwurfes und der Bestätigung der Unterzeichnungsbefugnis des
Oberbürgermeisters.
Mit
Vorlage vom 27.06.2002 (Drucksachennummer RAT 400108/02) unterrichtete die
Verwaltung die politischen Gremien über den Stand der Verhandlungen zum
Abschluss eines Vertrages mit der Emil Schumacher Stiftung über den zukünftigen
Betrieb des Emil Schumacher Museums.
Der Rat ermächtigte den
Oberbürgermeister, den Vertrag zu unterzeichnen, sobald durch eine Änderung der
Stiftungs-Satzung ein hinreichender Einfluss der Stadt im Stiftungsbeirat
gewährleistet wurde. Der Stifter hatte schon zuvor dem Änderungswunsch
zugestimmt; die notwendige notarielle Beurkundung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Nachdem grundlegende Probleme der
Finanzierbarkeit des Projektes überwunden werden konnten, wurden die Gespräche
zur Vertragsgestaltung seit Februar 2005 fortgesetzt. Dabei stellte sich die
Herausforderung, die vertraglichen Bestimmungen mit den Anforderungen des
Bewilligungsbescheides in Einklang zu bringen.
Über den zwischenzeitlichen Stand
wurde der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 12.05.2005
informiert.
Die auch nach dieser Sitzung
intensiv fortgeführten Gespräche mit der Stiftung und der Bezirksregierung
mündeten in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung.
Gegenüber dem im Jahre 2002 vom Rat
beschlossenen Vertragsstand liegt die größte Änderung im neu eingefügten § 4,
in welchem die finanzielle Beteiligung der Stiftung an den Baukosten konkreter
und in aktualisierter Form dargestellt wird. Zum Vergleich wird eine Synopse
der beiden Fassungen als Anlage 2 beigefügt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um
Kenntnisnahme und Zustimmung gebeten.
Da der Vertrag nach den
Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides vom 09.02.2005 in der Form des
Änderungsbescheides vom 04.05.2005 der Bezirksregierung bis zum 30.06.2005
unterzeichnet vorgelegt werden muss, kann die Beschlussfassung des Rates in
seiner an diesem Tage stattfindenden Sitzung nicht abgewartet werden. Es bedarf
daher einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss.
