Beschlussvorlage - 0569/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.06.2005:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem überarbeiteten Vertragsentwurf gemäß Anlage 1 der Vorlage zu.

 

2.      Die mit Beschluss vom 11.07.2002 erteilte Ermächtigung zur Vertragsunterzeichnung wird bekräftigt.

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Sachverhalt

Die Vorlage dient der Information über die Fortschreibung des Vertragsentwurfes und der Bestätigung der Unterzeichnungsbefugnis des Oberbürgermeisters.


 
Mit Vorlage vom 27.06.2002 (Drucksachennummer RAT 400108/02) unterrichtete die Verwaltung die politischen Gremien über den Stand der Verhandlungen zum Abschluss eines Vertrages mit der Emil Schumacher Stiftung über den zukünftigen Betrieb des Emil Schumacher Museums.

 

Der Rat ermächtigte den Oberbürgermeister, den Vertrag zu unterzeichnen, sobald durch eine Änderung der Stiftungs-Satzung ein hinreichender Einfluss der Stadt im Stiftungsbeirat gewährleistet wurde. Der Stifter hatte schon zuvor dem Änderungswunsch zugestimmt; die notwendige notarielle Beurkundung ist zwischenzeitlich erfolgt.

 

Nachdem grundlegende Probleme der Finanzierbarkeit des Projektes überwunden werden konnten, wurden die Gespräche zur Vertragsgestaltung seit Februar 2005 fortgesetzt. Dabei stellte sich die Herausforderung, die vertraglichen Bestimmungen mit den Anforderungen des Bewilligungsbescheides in Einklang zu bringen.

 

Über den zwischenzeitlichen Stand wurde der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 12.05.2005 informiert.

 

Die auch nach dieser Sitzung intensiv fortgeführten Gespräche mit der Stiftung und der Bezirksregierung mündeten in der aus der Anlage 1 ersichtlichen Fassung.

 

Gegenüber dem im Jahre 2002 vom Rat beschlossenen Vertragsstand liegt die größte Änderung im neu eingefügten § 4, in welchem die finanzielle Beteiligung der Stiftung an den Baukosten konkreter und in aktualisierter Form dargestellt wird. Zum Vergleich wird eine Synopse der beiden Fassungen als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um Kenntnisnahme und Zustimmung gebeten.

 

Da der Vertrag nach den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides vom 09.02.2005 in der Form des Änderungsbescheides vom 04.05.2005 der Bezirksregierung bis zum 30.06.2005 unterzeichnet vorgelegt werden muss, kann die Beschlussfassung des Rates in seiner an diesem Tage stattfindenden Sitzung nicht abgewartet werden. Es bedarf daher einer Dringlichkeitsentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen